Die in höchstrichterlicher Rechtsfortbildung entwickelte Widerspruchslösung hat ihren Ausgangspunkt in der Überlegung, dass nicht jeder Rechtsverstoß, zu dem es im Rahmen der Beweisgewinnung möglicherweise kommt, in ein (absolutes) Verbot münden muss, das gewonnene Ergebnis im Strafprozess zu verwerten. Ihre verfahrensrechtliche Besonderheit liegt darin, dass das Schicksal bestimmter potentieller Beweisverwertungsverbote – sei es deren Entstehung, sei es deren Durchsetzung – praktisch in die Hände der Verteidigung gelegt wird.
Im Mittelpunkt des Seminars werden die Dogmatik der Widerspruchslösung (mit den sich hieraus ergebenden Konsequenzen), ein Überblick über die von der Rechtsprechung herausgebildeten Fallgruppen, die Verteidigungsobliegenheiten in Bezug auf Zeitpunkt und Ausgestaltung von Rechtsbehelfen in der Hauptverhandlung sowie die revisionsrechtliche Weiterverfolgung der Verwertungsverbote stehen.