Die Mietpreisbremse wurde bundesweit im Juli 2025 erneut um 4 Jahre bis 31.12.2029 verlängert und existiert derzeit in 13 Bundesländern.
VRiOLG Hubert Fleindl kommentiert die Vorschriften zur Mietpreisbremse im BeckOGK BGB und war viele Jahre in München für alle zweitinstanzlichen Verfahren rund um die Vorschriften zur Mietenbegrenzung zuständig. Unser Referent gibt einen umfassenden Überblick über die derzeit geltenden Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit Verstößen gegen §§ 556d ff. BGB. Insbesondere Fragen zur Vormiete, zur Modernisierung und zur umfassenden Modernisierung werden eingehend unter Berücksichtigung der hierzu jüngst ergangenen BGH-Rechtsprechung erörtert.