Manchmal – wenngleich beileibe nicht immer – beginnt der Ärger zwischen den Mietvertragsparteien erst nach Beendigung des Vertrags. Aus dem Dauerschuldverhältnis Miete bestehen für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten, die erst mit Beendigung des Vertrags zu erfüllen sind. Zudem bestehen aus § 241 Abs. 2 BGB abgeleitete nachvertragliche Schutz- und Fürsorgepflichten, die zu beachten sind und die es im Rahmen anwaltlicher Beratung im Blick zu halten gilt. Das Seminar umfasst u.a. die Themen:
- Erfüllung des Räumungsanspruchs
- Vermieterpfandrecht
- Nutzungsentschädigung
- Versorgungssperre
- Schönheitsreparaturen
- Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache
- Wegnahmerecht des Mieters
- Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters
- Verjährungsfragen
- Anspruch auf Fortsetzung nach § 574 ff. BGB
Das Seminar behandelt die wichtigsten Themen rund um die Abwicklung des Mietverhältnisses unter Einbeziehung aktueller Rechtsfragen sowie gerichtlicher Entscheidungen. Auch prozessuale Aspekte (z.B. Vollstreckungsschutzanträge) werden erörtert, soweit sie im gerichtlichen Verfahren regelmäßig von praktischer Bedeutung sind.