Es werden die beiden für die Praxis wichtigsten Schnittstellen von Bauträger- und Wohnungseigentumsrecht in den Blick genommen. Zum einen geht es dabei um die Problematik, von wem – Wohnungseigentümergemeinschaft oder Erwerber – Mängelrechte durchzusetzen sind, die insbesondere wegen eines Mangels am gemeinschaftlichen Eigentum bestehen. Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist auch die Frage, welche Auswirkungen es auf den Bestand der Mängelrechte sowie ihre Verjährung oder Verwirkung nimmt, wenn die Abnahme wegen einer nichtigen Abnahmevollmacht unwirksam ist. Die hierzu ergangene aktuelle Rechtsprechung wird betrachtet.
Die folgenden Themen stehen also im Fokus:
- Aktuelle Rechtsprechung zur Geltendmachung von Rechten bei Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum sowie die Auswirkungen der WEG-Reform
- Aktuelle Entwicklungen zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums