Insolvenzanfechtungsrecht
Insolvenzrecht und Insolvenzanfechtungsrecht erfahren eine ganz neue Dynamik. Bewährte Grundsätze, aber auch gravierende Neuerungen sind zu beachten. Das Seminar Insolvenzanfechtung bringt die Teilnehmer anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH auf den neusten Stand der gesamten Materie. Einen Schwerpunkt bilden die neuen Entwicklungen zur Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO), aber auch die Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterfinanzierungsleistungen (§ 135 InsO).
Ausgangspunkt der Gläubigerbenachteiligung als Grundvoraussetzung jeder Anfechtung (§ 129 InsO)
– Benachteiligung aller, nicht nur einzelner Gläubiger
– Heilung einer Gläubigerbenachteiligung
Deckungsanfechtung nach §§ 130, 131 InsO bei Erfüllung und Besicherung von Forderungen innerhalb der kritischen Zeit von drei Monaten vor und nach Antragstellung
– Klärung der subjektiven und objektiven Anfechtungsvoraussetzungen
– Begriff der Deckungshandlungen
– Person des Anfechtungsgegners
– Unterscheidung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung
Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO als Anfechtungstatbestand bei Deckungen außerhalb der kritischen Zeit
– Nachweis der subjektiven Voraussetzungen
– Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Indiz der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
– Gegenindiz des ernsthaften, aber gescheiterten Sanierungsversuchs
– Unanfechtbarkeit bei Bargeschäft
Die Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) gewinnt bei Drittzahlungen und Drittsicherungen vielfach praktische Bedeutung.
– Begriff der Unentgeltlichkeit
– Rechtsgrundlose Zahlungen
– Unentgeltlichkeit im Zwei- und Dreipersonenverhältnis
Die Erstattung von Gesellschafterdarlehen und anderen Gesellschafterfinanzierungsleistungen wird durch § 135 InsO anfechtbar gestellt
– Darlehen und darlehensgleiche Forderung
– Gesellschaftergleiche Dritte
– Heilung von Erstattungsleistungen
Die bis zum Seminar ergehende höchstrichterliche Rechtsprechung wird selbstverständlich berücksichtigt.