Verfahrenskostenhilfe gehört in Familiensachen zur täglichen Praxis. In Anbetracht der geringen Gebührenbeträge ist es umso wichtiger, sich hier richtig auszukennen und keine Gebühren zu verschenken. Insbesondere bei dem Umfang der Beiordnung, der Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe und bei Mehrwertvergleichen ergeben sich in der Praxis regelmäßig Abrechnungsschwierigkeiten.
Behandelt werden
– Vergütungsvereinbarung bei VKH-Mandanten
– Beratungshilfe bei bedürftigen Mandaten
– Erstreckung der Beiordnung im Verbundverfahren
– Beiordnung auswärtiger Anwälte
– Abrechnung von Mehrwertvergleichen
– Fragen der Mutwilligkeit
– Kostenerstattung nach § 126 ZPO
– Haftungsfalle Vergleich
– Anrechnung der Wahlanwaltsgeschäftsgebühr auf VKH-Gebühren
Der Referent Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und hat auch hierzu zahlreiche Werke veröffentlicht. Sein Know-how gibt er zudem in Praktikerseminaren weiter.