Die Referentin:
… ist geprüfte Rechtsfachwirtin, Mitautorin im RVG-Kommentar Bischof/Jungbauer, u.a., 1.-10. Aufl. 2026; Autorin des Werks „Abrechnung in Familiensachen“, 5. Aufl., Deutscher Anwaltverlag 2023, Herausgeberin und Autorin zahlreicher Werke zum RVG, Prozessrecht, beA u. ERV. Sie betreut im wöchentlichen Jourdienst für die Mitglieder der RAK München das Gebührentelefon und überzeugt durch lebendige, aktuelle und praxisnahe Vorträge. Frau Jungbauer hat eine bereits jahrelange Erfahrung mit Online-Seminaren.
Im arbeitsrechtlichen Mandat gibt es einige Besonderheiten auch bezogen auf die Abrechnung nach RVG. Der klassische Fall: Der Mandant (Arbeitnehmer) kommt mit einem Entwurf eines Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag in die Kanzlei und möchte wissen, ob er diesen so abschließen sollte. Ist das ein Beratungsmandat? Oder greift hier schon die Geschäftsgebühr? Kann eine Einigungsgebühr entstehen, wenn man zur Annahme des Vertrags rät? Wie wird eigentlich die Erstellung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags abgerechnet? Diese und viele Fragen mehr beantwortet unsere Referentin in einem lebedingen Vortrag anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen. Sorgen Sie für sicheren und höheren Umsatz im Jahr 2027! Gönnen Sie sich und Ihrem Portemonnaie dieses gewinnbringende Seminar.
Schwerpunkte:
- Abgrenzung Beratung § 34 RVG zur Vertretung
- Nur teilweiser Übergang der Beratungsinhalte in ein Vertretungsmandat
- Prüfung eines Aufhebungsvertrags – Abgrenzung zur Mitwirkung bei der Gestaltung
- Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag und/oder Mitwirkung am Zustandekommen einer Einigung?
- Wert für die Geschäftsgebühr bei Gestaltung eines Aufhebungsvertrags – das BAG gibt vor!
- Wertberechnung bei Gestaltung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags
- Der Klassiker im Arbeitsrecht: Vergleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche
- Wertfestsetzung für den Mehrvergleich korrekt?
- Verschlechterungsverbot bei Angriff der Wertfestsetzung oder doch nicht? (LAG-Rechtsprechung)
- U.a.