• Mittwoch, 9. Dezember 2026
  • von 14:15 bis 17:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Europäisches Arbeitsrecht

  • Arbeitsrecht

Das Europäische Arbeitsrecht beeinflusst das nationale Arbeitsrecht heute stärker denn je. Zahlreiche zentrale Rechtsfragen, von der Arbeitszeiterfassung über das Urlaubsrecht bis hin zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, werden maßgeblich durch Vorgaben des Unionsrechts und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geprägt. Die anschließende Umsetzung und Interpretation sowie die Fortentwicklung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) und die Landesarbeitsgerichte macht die Einbeziehung des europäischen Arbeitsrechts zu einem unverzichtbaren Bestandteil arbeitsrechtlicher Beratungspraxis.

In diesem 2,5-stündigen Webinar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen und die Systematik des europäischen Arbeitsrechts vermittelt, um sodann darauf aufbauend werden aktuelle Entscheidungen des EuGH und deren Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung zu analysieren. Besonderes Augenmerk wird daraufgelegt, wie unionsrechtliche Vorgaben in der Beratungspraxis pragmatisch berücksichtigt werden können. Schließlich wird auch betrachtet, welche weiteren Entwicklungen sich bereits heute für die kommenden Jahre abzeichnen.

Inhalte des Webinars:

I. Grundlagen des Europäischen Arbeitsrechts

  • Rechtsquellen des europäischen Arbeitsrechts
  • Zusammenspiel von Primärrecht, Verordnungen und Richtlinien
  • Wirkung unionsrechtlicher Vorgaben im nationalen Arbeitsrecht
  • Rolle des Europäischen Gerichtshofs
  • Vorlageverfahren und Dialog zwischen EuGH und nationalen Gerichten
  • Einfluss des Unionsrechts auf die Entwicklung des deutschen Arbeitsrechts

II. Aktuelle Rechtsprechung des EuGH

  • Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • Urlaub und Verfall von Urlaubsansprüchen
  • Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrecht
  • Befristung und atypische Beschäftigungsverhältnisse
  • Betriebsübergang und Unternehmensumstrukturierungen
  • Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitnehmerbegriff und Plattformarbeit
  • Algorithmisches Management und digitale Arbeitswelt

III. Rezeption durch BAG und Landesarbeitsgerichte

  • Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts mit europarechtlichem Hintergrund
  • Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in der nationalen Rechtsprechung
  • Konflikt- und Spannungsfelder zwischen nationalem und europäischem Recht
  • Entwicklungslinien für kommende Verfahren
  • Prozessuale Besonderheiten und Praxisempfehlungen

IV. Aktuelle Verordnungen / Richtlinien

  • Entgelttransparenz-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970)
  • EU-KI-Verordnung (AI Act) (Verordnung (EU) 2024/1689):
  • EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD – Richtlinie (EU) 2024/1760)
  • Plattformarbeits-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1765)
  • Aktuelle Entwicklungen im europäischen Arbeitnehmerdatenschutz
  • Rechtspolitische Initiativen der Europäischen Union im Bereich Digitalisierung, Plattformökonomie und grenzüberschreitende Beschäftigung

Die Teilnehmer erhalten einen kompakten Überblick über die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts und zugleich eine fundierte Analyse der EuGH- und BAG-Entscheidungen, die die arbeitsrechtliche Praxis aktuell bestimmen. Das Webinar verbindet Systemverständnis, Rechtsprechungsanalyse und Ausblick auf kommende gesetzliche Entwicklungen und soll so eine rechtssichere Einordnung unionsrechtlicher Einflüsse in Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessführung pragmatisch ermöglichen.

Dr. Gunther Mävers
Referent

Dr. Gunther Mävers

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gründungspartner von michels.pmks

Dr. Gunther Mävers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Gründungspartner von michels.pmks und seit Aufnahme seiner anwaltlichen Berufstätigkeit in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung international agierender Unternehmen, insbesondere aus dem anglo-amerikanischen Raum im Rahmen von grenzüberschreitenden Sachverhalten mit allen sich in diesem Zusammenhang stellenden

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle. 

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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