• Dienstag, 16. Dezember 2025
  • von 13:30 bis 16:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Keine Angst vorm Internationalen Arbeitsrecht

  • Arbeitsrecht
In diesem 2,5 stündigen LIVE ONLINE Seminar zeigt Prof. Dr. Ansgar Staudinger die maßgeblichen Regelungen zur internationalen und örtlichen Zuständigkeit sowie zur Ermittlung des anwendbaren Rechts in Arbeitssachen mit internationalem Bezug auf. Dies betrifft insbesondere die Brüssel Ia-, Rom I- und II-VO. Pandemiebedingt dürften Fragestellungen mit internationalem Einschlag eher zunehmen.
 
Gegenstand des Seminars sind unter anderem:
  • Vor welchem Gericht und aus welcher Rechtsordnung können Ansprüche aus einer Patronatsvereinbarung geltend gemacht werden?: BAG, Urteil vom 29.3.2023 (5 AZR 55/19)
  • Die Bestimmung des gewöhnlichen Arbeitsorts des Arbeitnehmers: LArbG Hannover, Urteil vom 12.7.2021 (12 Sa 1341/20)
  • Abflugort ist regelmäßig der gewöhnliche Arbeitsort des Flugpersonals: LArbG Bremen, Urteil vom 8.12.2020 (1 Sa 30/20)
  • Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz des Steuerschadens bei Doppelbesteuerungsabkommen: LArbG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2020 (3 Sa 285/19)
  • Die Besserstellung von Arbeitnehmern in der geänderten Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit: EuGH, Urteil vom 8.12.2020 (C-626/18)
  • Die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie kann auch auf Lkw-Fahrer im länderübergreifenden Güterverkehr anwendbar sein: EuGH, Urteil vom 1.12.2020 (C-815/18)
  • Welches Recht ist auf die Entlohnung eines grenzüberschreitend tätigen Lkw-Fahrers anwendbar?: EuGH, Urteil vom 15.7.2021 (C-152/20, C-218/20)
  • Anwendbarkeit deutschen Rechts auf eine Leiharbeitnehmerin in Deutschland, auch, wenn sie von einem ausländischen Verleiher entsandt wurde?: LAG Baden-Württemberg, Teilurteil vom 9.4.2021 (12 Sa 15/20)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) als international zwingendes Recht? Ist das Betriebsverfassungsrecht auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt?: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7.5.2020, 2 AZR 692/19; LArbG Frankfurt, Urteil vom 13.6.2019 (11 Sa 812/18); dazu Staudinger/Busse, jurisPR-IWR 2/2020 Anm. 3
  • Brexit und Internationales Arbeitsrecht
Auf jeden Fall wie gewohnt: kompakt, verständlich, kurzweilig, unverwechselbar!


 

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Referent

Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Inhaber des Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht der Universität Bielefeld sowie Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. und Präsident des des Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT)

Geboren am 7.5.1968 in Bad Homburg vor der Höhe Studium der Rechts- und Politikwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Erstes Juristisches Staatsexamen im Februar 1993 in Freiburg Zweites Juristisches Staatsexamen im Juni 1995 in Düsseldorf Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dörner, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, dort Promotion, Dissertationspreis der Juristischen Fakultät Wissenschaftlicher Assistent

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht:

Live online
  • Di., 08.07.25
  • 09:15 - 12:00
    • Dr. Thomas Banse
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
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Vorsicht – Stolperfallen im Insolvenzarbeitsrecht
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  • Do., 10.07.25
  • 15:30 - 17:00
  • Arbeitsrecht
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Part 4 von 4:
Prof. Dr. Christian Picker: Was ist Arbeitszeit?
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  • Do., 10.07.25
  • 09:30 - 11:00
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Part 1 von 4:
Dr. Fabian Pulz: Aktuelle Rechtsprechung zur Gleichbehandlung – AGG und Teilzeit
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  • Do., 10.07.25
  • 11:15 - 12:45
  • Arbeitsrecht
  • 4 Einheiten
  • Einzeln buchbar
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Prof. Dr. Christian Arnold, LL.M.: KI und Chatbots – Chancen und Risiken im Arbeitsrecht