• Freitag, 12. Dezember 2025
  • von 15:00 bis 17:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Versicherungsrecht

Part 3:

Highlights Beweisfragen im Versicherungsprozess

  • Versicherungsrecht

Es werden u. a. folgende Fragen diskutiert und einschlägige Rechtsprechung kritisch beleuchtet:

  • Aussageanalyse. Woran ist eine glaubhafte Aussage festzumachen? Diese Frage stellt sich zum Beispiel für die Beurteilung einer Aussage (einer Partei oder eines Zeugen) zur Unfallschilderung in der Kaskoversicherung. Wie wird die subjektive Wahrheit festgestellt, wie Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Wiedergabefehler ausgeschlossen? Was gilt bei widersprechenden Aussagen?
    • KG, Beschluss vom 5. Februar 2021 – 6 U 68/19, juris
  • Beschwerdevalidierung. Wie kann die Schilderung subjektiver Beschwerden (zum Beispiel von Schmerzen oder Aufmerksamkeitsstörungen) validiert, also auf Glaubhaftigkeit überprüft werden? Diese Frage stellt sich zum Beispiel in der Krankentagegeldversicherung oder in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit im Wesentlichen auf subjektive Beeinträchtigungen gestützt werden. Welche Bedeutung haben hier Aussageanalyse und psychologische Testungen? Wie kann hier mit dem Anscheinsbeweis für typische Krankheitsentwicklung gearbeitet werden?
    • Das ging zu weit: BGH, Urteil vom 14. April 1999 – IV ZR 289/97, r+s 1999, 344: Der Sachverständiger darf sich zum Nachweis des Beschwerdebildes auf die Beschwerdeschilderung stützen.
    • Die OLGs griffen ein:
      • OLG Saarbrücken, Urteil vom 7. April 2017 – 5 U 32/14, VersR 2018, 923: Erfordernis der Gesamtwürdigung, zu der u. a., aber nicht nur die Glaubhaftigkeit einer Beschwerdeschilderung gehört
      • OLG Köln, Urteil vom 1. Oktober 2021 – 20 U 50/18, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. Mai 2010 – 5 U 91/08 – 10, r+s 2011, 77: Überprüfung der Beschwerdeschilderung mit den zur Verfügung stehenden Methoden und testpsychologischen Verfahren
      • OLG Dresden, Urteil vom 5. November 2019 – 4 U 390/18, VersR 2020, 1124: Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten
  • Was gilt bei lückenhafter Behandlungsdokumentation? Kommen die behandelnden Ärzte als sachverständige Zeugen in Betracht? (BGH, Beschluss vom 21. September 2011 – IV ZR 95/10, VersR 2011, 1432).
  • Abgrenzung der Beweismittel Zeugen oder Sachverständigen nach Bewertung (Diagnose, Leistungsfähigkeit etc. à Regime des Sachverständigen) und Befundtatsache (à Regime des ggs. sachverständigen Zeugen): BGH, Urteil vom 20. März 2007 – VI ZR 254/05, NJW 2007, 2122; OLG Braunschweig, Urteil vom 16. September 2020 – 11 U 122/18, NJW-RR 2020, 1358.
  • Wie kann der leidensbedingte Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgewiesen werden? (KG, Beschluss vom 7. Juli 2020 – 6 U 111/18, juris).
  • Bedeutung der Leitlinien
    • Leitlinie „Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ (AWMF-Reg. Nr. 094-001)
    • S2k-Leitlinie „Begutachtung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen“ (AWMF-Reg. Nr. 051-029, Stand: 12/2019)
    • S2k-Leitlinie „Ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen“ (Reg. Nr. 187-006)
 
Dr. Gerold R. Gramse
Referent

Dr. Gerold R. Gramse

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin („Versicherungskammer“)

…ist seit September 1998 Richter in Berlin. Der langjährige Einsatz des Referenten in einer für Versicherungssachen zuständigen Versicherungskammer wurde bereichert durch zwischenzeitliche Tätigkeit als: Mitglied in einer u. a. für Arzthaftungssachen zuständigen Zivilkammer, Mitglied im für Verkehrsunfallsachen spezialzuständigen Zivilsenat des Kammergerichts, Übernahme des Vorsitzes in einer für Kostensachen (RVG und

Dieses Seminar ist Part 3 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) Versicherungsrecht – am 12.12.2025

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,5 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Highlights Personenversicherung

  • Fr., 12.12.25
  • 08:30 - 11:15
    • Dr. Sven Marlow
    • Udo Spuhl
Part 2:

Highlights Schadenversicherung (ohne Sachversicherung)

  • Fr., 12.12.25
  • 11:45 - 14:30
    • Dr. Sven Marlow
    • Udo Spuhl

Zeitplan

Part 1:

Highlights Personenversicherung

  • 08:30 - 11:15
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 3:

Highlights Beweisfragen im Versicherungsprozess

  • 15:00 - 17:45
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 2:

Highlights Schadenversicherung (ohne Sachversicherung)

  • 11:45 - 14:30
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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  • Mi., 17.09.25
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    • Udo Spuhl
    • Dr. Sven Marlow
  • Versicherungsrecht
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