Der Münchener Tram-Fahrer, der sich geweigert hat, eine Tram mit Bundeswehr-Werbung zu fahren, hat es erst kürzlich gezeigt: Es mehren sich Fälle, in denen Arbeitnehmer sich anlässlich ihrer Tätigkeit auf Gewissenskonflikte berufen. In der Spitze kann dies zu Situationen führen, in deren die Arbeit vollständig verweigert wird. Auslöser hierfür sind aktuell in einer weltpolitisch schwieriger gewordenen Situation zu finden, aber auch in dem Umstand, dass moralische Werte und Vorstellung ausgeprägter als noch vor einigen Jahren das Handeln gerade der jüngeren Arbeitnehmerschaft bestimmen. Dass solche Situationen bis hin zur Arbeitsverweigerung zu erheblichen Konflikten führen, liegt auf der Hand. Gleichwohl erkennt das BAG den Gewissenskonflikt als das Direktionsrecht des Arbeitsgebers u.U. einschränkendes Ereignis an.
Das Seminar zeigt anhand der bisherigen Rechtsprechung des BAG auf, wann sich ein „echter“ Gewissenskonflikt beschränkend auf die Einsatzmöglichkeiten des Arbeitnehmers auswirkt, was wirklich ein Gewissenkonflikt ist und was sich im Umgang mit solchen Situationen beiderseitig empfiehlt.
Im Einzelnen:
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