Antidiskriminierungsverfahren folgen eigenen prozessualen Spielregeln. Insbesondere die Darlegungs- und Beweislast nach § 22 AGG, die Bemessung von Entschädigungsansprüchen und die unionsrechtlichen Vorgaben stellen die anwaltliche Beratung vor besondere Herausforderungen.
Das Seminar behandelt die wesentlichen Besonderheiten der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen nach dem AGG. Anhand aktueller Entscheidungen des EuGH und des BAG werden typische Fallkonstellationen, strategische Überlegungen und häufige Fehlerquellen dargestellt. Besonderes Augenmerk liegt auf der praktischen Prozessführung – von der außergerichtlichen Kommunikation über die Darlegung von Indizien bis hin zur prozessualen Verteidigungsstrategie. Um die eigene Beratungsstrategie zu schärfen, werden dabei beide Perspektiven dargestellt.
Ergänzend werden die dogmatischen Grundlagen beleuchtet, soweit sie für das Verständnis der aktuellen Rechtsprechung und eine überzeugende Argumentation in der Praxis von Bedeutung sind.