Es wird zunächst die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität, die Verletztenrente und die Feststellung der MdE an (einfachen) Normalfällen dargestellt. Anschließend wird die Problematik der Vorschäden, Schadensanlage, Vorerkrankung und Gelegenheitsursache insbesondere anhand der Rechtsprechung des BSG ausführlich dargestellt. Das Seminar ist daher für „Einsteiger“ wie auch für versierte Arbeits- und Sozialrechtler gut geeignet. Mit dem vorliegenden Seminar werden praxisnah und anhand der aktuellen Rechtsprechung des BSG die komplexesten Fragestellungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung intensiv aufgearbeitet.
Der Referent Willi Johannes Kainz ist Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht in München und blickt auf eine langjährige Erfahrung als Sozialrichter zurück. Daneben ist er als Autor im Bereich des Sozialrechts tätig. und ist seit 2025 Mitautor im Beck‘schen Praxiskommentar SGB VII bzw. Kasseler Kommentar – gesetzliche Unfallversicherung und kommentiert unter anderem die einschlägigen Regelungen zur Verletztenrente und MdE. 2022 veröffentlichte der Referent einen „Praxiskommentar Beschäftigung und selbständige Tätigkeit“. Für die Juristischen Fachseminare gibt er einige Prüfungsskripten im Sozialrecht heraus. Ferner veröffentlichte er zahlreiche Fachaufsätze.
Aus dem Inhalt:
- Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Äquivalenztheorie und Theorie der wesentlichen Bedingung
- Vorschaden, Schadensanlage, Vorerkrankung und Gelegenheitsursache
- MdE, Erfahungswerte,
- MdE bei Schadensanlage und Vorerkrankung
- Anforderungen an sozialgerichtliche Gutachten
- Teilnahme an gutachterlichen Untersuchungen
- Gutachten nach § 109 SGG