Vortrag Dr. Lüderlitz:
Arbeitsvertrag 2027 – Entgelttransparenz und aktuelle Praxisthemen für die perfekte Vertragsgestaltung
Im Einzelnen folgt.
Vortrag Möllenkamp:
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht
Im Einzelnen folgt.
Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: Fachgebiet Versicherungsrecht oder Arbeitsrecht.
(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)
geeignet für 10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Vortrag Dr. Lüderlitz:
Arbeitsvertrag 2027 – Entgelttransparenz und aktuelle Praxisthemen für die perfekte Vertragsgestaltung
Im Einzelnen folgt.
Vortrag Möllenkamp:
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht
Im Einzelnen folgt.
geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Streitigkeiten um Entgelt werden auffallend häufig um die letzte Vergütung vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis geführt. Oft wird diese auch im Kontext einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht. Typischerweise ist dieser Zeitkorridor mit einer Anhäufung von Abwicklungsprobleme verbunden, die gerade anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftreten. Zur „Super-Fallgruppe“ hat sich hierbei die verweigerte Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit einer Kündigung wegen Erschütterung des Indizienbeweiswerts der AU-Bescheinigung entwickelt. Aber auch hierneben gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen typisiert Einbehalte von der letzten Vergütung vorgenommen werden.
Das Seminar zeigt anhand der typischen Fallgruppen aus Sicht beider Mandate die Probleme bei Lohnabzügen am Ende des Arbeitsverhältnisses und dessen Grenzen sowie beiderseitige Handlungsmöglichkeiten auf. Das Seminar stellt sie gerade für die oft in der Güteverhandlung anzutreffende Situation auf, spontan auf Einwände betreffend die Entgeltkürzung reagieren zu müssen oder auch diese Einwände substantiell führen zu können.
Im Einzelnen:
Sonderkündigungsschutz
Bedingt durch die nachteilige wirtschaftliche Entwicklung steigt die Anzahl der ausgesprochenen und gerichtlich angefochtenen Kündigungen aktuell deutlich an. Zahlreiche Arbeitnehmer verfügen auf verschiedensten Grundlagen über Sonderkündigungsschutz – gleich ob als Mandatsträger, wegen Anerkennung einer Schwerbehinderung oder aus anderen Gründen. Im Arbeitnehmermandat ist die Klärung der Frage, ob und ggf. mit welcher Wirkung Sonderkündigungsschutz besteht, von ganz wesentlicher Bedeutung für die taktische Marschrichtung im Prozess. Für Arbeitgeber ist essenziell, mit bestehendem Sonderkündigungsschutz umzugehen, wenn gleichwohl der Wunsch nach Kündigung des Arbeitnehmers besteht.
Das Seminar zeigt die zahlreichen unterschiedlichen Formen des Sonderkündigungsschutzes, deren Funktionsweisen und die formelle Behandlung. Es zeigt, wie beide Parteien mit dem Bestehen von Sonderkündigungsschutz umgehen und welche Handlungsoptionen es gibt, wenn Sonderkündigungsschutz nicht bekannt war oder übersehen worden ist. Sie erhalten zudem einen aktuellen Überblick über den Stand der Rechtsprechung zu den jeweiligen Formen des Sonderkündigungsschutzes.
Im Einzelnen:
• Kurzer Überblick über das Kündigungsschutzsystem ohne besonderen Kündigungsschutz
• Die 3-Wochen-Klagfrist bei Sonderkündigungsschutz
• Welche Formen von Sonderkündigungsschutz bestehen und wie sind ihre unterschiedlichen Wirkweisen?
• Schutz schwerbehinderter Menschen, einschließlich Diskriminierungsperspektiven
• Mutterschutz und Elternzeit
• Betriebsverfassungsrechtliche Mandatsträger
• Auszubildende
• Datenschutzbeauftragte
• Weitere Beauftragte (Abfall, Immissionen, Strahlenschutz pp.)
• Anlassbezogener Sonderkündigungsschutz: Wahlinitiatoren, Pflegezeit, Wehr- und Ersatzdienst, politische Mandatsträger
• Tariflicher Schutz vor Kündigung
• Faktisches Sonderkündigungsschutzverfahren bei Massenentlassungen
• Umgang mit missbräuchlicher Inanspruchnahme von Sonderkündigungsschutz
• Geheimwaffe außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist?
• Auswirkungen von Sonderkündigungsschutz auf den Bezug von Arbeitslosengeld
• Nichtbeachtung von Sonderkündigungsschutz und Anwaltshaftung
• u.v.a.m.
berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren Unternehmen des Mittelstands sowie nationale und internationale Konzerne in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Er vertritt Arbeitgeber in komplexen individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten sowie Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte. Den Mittelpunkt seiner Tätigkeit bildet die dauerhafte arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen. Besondere Schwerpunkte sind die Gestaltung
war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Er ist nach JUVE Handbuch einer der gefragtesten Einigungsstellenvorsitzenden Deutschlands, wobei sein Schwerpunkt im Bereich IT-Mitbestimmung, KI und
Schauen Sie sich auch unsere übrigen Seminarangebote an.