• Fr., 30.04.2708:30 - 20:30 Uhr
  • Sa., 01.05.2708:30 - 14:00 Uhr

Arbeitsrecht
Sommertreffen – Berlin 2027

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: Fachgebiet Versicherungsrecht oder Arbeitsrecht.

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Arbeitsrecht I, 30.04.2027:Arbeitsvertrag 2027 – Entgelttransparenz und aktuelle Praxisthemen für die perfekte Vertragsgestaltung und Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht 

geeignet für 10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Vortrag Dr. Lüderlitz:
Arbeitsvertrag 2027 – Entgelttransparenz und aktuelle Praxisthemen für die perfekte Vertragsgestaltung
Im Einzelnen folgt.

Vortrag Möllenkamp:
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht 

Im Einzelnen folgt.

Arbeitsrecht II, 01.05.2027: Die Nicht-Zahlung der letzten Vergütung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Sonderkündigungsschutz

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Die Nicht-Zahlung der letzten Vergütung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Streitigkeiten um Entgelt werden auffallend häufig um die letzte Vergütung vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis geführt. Oft wird diese auch im Kontext einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht. Typischerweise ist dieser Zeitkorridor mit einer Anhäufung von Abwicklungsprobleme verbunden, die gerade anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftreten. Zur „Super-Fallgruppe“ hat sich hierbei die verweigerte Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit einer Kündigung wegen Erschütterung des Indizienbeweiswerts der AU-Bescheinigung entwickelt. Aber auch hierneben gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen typisiert Einbehalte von der letzten Vergütung vorgenommen werden.

Das Seminar zeigt anhand der typischen Fallgruppen aus Sicht beider Mandate die Probleme bei Lohnabzügen am Ende des Arbeitsverhältnisses und dessen Grenzen sowie beiderseitige Handlungsmöglichkeiten auf. Das Seminar stellt sie gerade für die oft in der Güteverhandlung anzutreffende Situation auf, spontan auf Einwände betreffend die Entgeltkürzung reagieren zu müssen oder auch diese Einwände substantiell führen zu können.

Im Einzelnen:

  • Vergütungskürzungen und deren rechtlicher Rahmen
  • Kollision mit Mindestlohn und Pfändungsfreiheit
  • Gesonderte Klage bzw. Widerklage statt Lohnabzug
  • Verzicht auf Entgelt und solchen Vereinbarungen entgegenstehende Regelungen
  • AGB-Kontrolle bei Abzugs- und Haftungsregelungen im Arbeitsvertrag
  • Interventionsmöglichkeiten des Arbeitsnehmers neben der reinen Lohnklage
  • Krankheit, Entgeltfortzahlung und Kündigung – Die Erschütterung des Indizienbeweiswerts der AU-Bescheinigung
  • Facetten der Rechtsprechung zur Erschütterung des AU-Beweiswerts
  • Rückgabe von beschädigten Dienstwagen und Arbeitsmaterialen
  • Fragen der Arbeitnehmerhaftung und der Abzugsfähigkeit
  • Probleme bei der Abwicklung von Fahrrad-Leasingverträgen qua Entgeltumwandlung
  • Minusstundenabzug – mit und ohne Arbeitszeitkonto
  • Rückzahlung von Arbeitgeberdarlehen
  • Räumung und Haftung im Rahmen der Überlassung von Werkdienst- und Werkmietwohnungen
  • Wann besteht ein Zurückbehaltungsrecht?
  • v.a.m.

Sonderkündigungsschutz

Bedingt durch die nachteilige wirtschaftliche Entwicklung steigt die Anzahl der ausgesprochenen und gerichtlich angefochtenen Kündigungen aktuell deutlich an. Zahlreiche Arbeitnehmer verfügen auf verschiedensten Grundlagen über Sonderkündigungsschutz – gleich ob als Mandatsträger, wegen Anerkennung einer Schwerbehinderung oder aus anderen Gründen. Im Arbeitnehmermandat ist die Klärung der Frage, ob und ggf. mit welcher Wirkung Sonderkündigungsschutz besteht, von ganz wesentlicher Bedeutung für die taktische Marschrichtung im Prozess. Für Arbeitgeber ist essenziell, mit bestehendem Sonderkündigungsschutz umzugehen, wenn gleichwohl der Wunsch nach Kündigung des Arbeitnehmers besteht.

Das Seminar zeigt die zahlreichen unterschiedlichen Formen des Sonderkündigungsschutzes, deren Funktionsweisen und die formelle Behandlung. Es zeigt, wie beide Parteien mit dem Bestehen von Sonderkündigungsschutz umgehen und welche Handlungsoptionen es gibt, wenn Sonderkündigungsschutz nicht bekannt war oder übersehen worden ist. Sie erhalten zudem einen aktuellen Überblick über den Stand der Rechtsprechung zu den jeweiligen Formen des Sonderkündigungsschutzes.

 

Im Einzelnen:

• Kurzer Überblick über das Kündigungsschutzsystem ohne besonderen Kündigungsschutz

• Die 3-Wochen-Klagfrist bei Sonderkündigungsschutz

• Welche Formen von Sonderkündigungsschutz bestehen und wie sind ihre unterschiedlichen Wirkweisen?

• Schutz schwerbehinderter Menschen, einschließlich Diskriminierungsperspektiven

• Mutterschutz und Elternzeit

• Betriebsverfassungsrechtliche Mandatsträger

• Auszubildende

• Datenschutzbeauftragte

• Weitere Beauftragte (Abfall, Immissionen, Strahlenschutz pp.)

• Anlassbezogener Sonderkündigungsschutz: Wahlinitiatoren, Pflegezeit, Wehr- und Ersatzdienst, politische Mandatsträger

• Tariflicher Schutz vor Kündigung

• Faktisches Sonderkündigungsschutzverfahren bei Massenentlassungen

• Umgang mit missbräuchlicher Inanspruchnahme von Sonderkündigungsschutz

• Geheimwaffe außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist?

• Auswirkungen von Sonderkündigungsschutz auf den Bezug von Arbeitslosengeld

• Nichtbeachtung von Sonderkündigungsschutz und Anwaltshaftung

• u.v.a.m.

Geplantes Tagungshotel:

Unser Tagungsort in Berlin

Hollywood Media Hotel GmbH

Kurfürstendamm 202
10719 Berlin

Filmhotel – DE

Unsere Referent*innen

Dr. Martin Lüderitz
Referent

Dr. Martin Lüderitz

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Associate Partner, RÖDL, Hamburg

berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren Unternehmen des Mittelstands sowie nationale und internationale Konzerne in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Er vertritt Arbeitgeber in komplexen individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten sowie Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte. Den Mittelpunkt seiner Tätigkeit bildet die dauerhafte arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen. Besondere Schwerpunkte sind die Gestaltung

Olaf Möllenkamp
Referent

Olaf Möllenkamp

Richter am Arbeitsgericht Lübeck, Einigungsstellenvorsitzender

war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Er ist nach JUVE Handbuch einer der gefragtesten Einigungsstellenvorsitzenden Deutschlands, wobei sein Schwerpunkt im Bereich IT-Mitbestimmung, KI und

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