• Do., 10.09.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 11.09.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 12.09.2608:30 - 14:00 Uhr

Strafrecht
Seminare&Genießen: Sevilla 2026

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: 7 Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Arbeitsrecht, Bank-und Kapitalmarktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie Strafrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Strafrecht I 10.09.2026: Verteidigung mit Urkunden und Augenscheinsobjekten

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht.

Die Beweisaufnahme wird im äußeren Ablauf vom klassischen Personalbeweis durch Zeugen und Sachverständige dominiert. Für die Beweiswürdigung spielt aber der Urkundenbeweis und der Augenschein meist die größere Rolle. Dies beruht auch darauf, dass die dem Urteil vorausgehenden Vorentscheidungen im Ermittlungsverfahren und im Zwischenverfahren auf der Akte, also im Wesentlichen auf Urkunden beruhen. Selbst wenn es zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen kommt, wird die Beweiswürdigung häufig durch Urkunden über vorausgegangene Vernehmungen oder durch schriftliche Gutachten dominiert. Die audiovisuelle Dokumentation von Zeugenaussagen schafft in Videoaufnahmen und Transkriptionen vom Personalbeweis abgeleitete Urkunden und Augenscheinsobjekte. Die Zunahme technischer Beweisgewinnung und die Verlagerung gesellschaftlicher Kommunikationsstrukturen in soziale Medien schafft eine Datenbasis, die im Prozess als Urkunden und Augenscheinsobjekte verwertbar werden. Hinzu kommt, dass die Durchbrechungen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes insbesondere durch Verlesung von Behördenurkunden und Ermittlungsvermerken nach § 256 StPO immer weiter ausgeweitet wurden. Der Vortrag zeigt die Strukturen des Beweisrechts mit Urkunden und Augenscheinsobjekten auf und vermittelt Verteidigungsstrategien zur Verteidigung mit und gegen diese Beweismittel und befasst sich auch mit dem Problem, wie in Verfahren mit einem riesigen Aktenumfang bzw. realistisch nicht bewältigbarem Datenmaterial verteidigt werden kann

Strafrecht II 11.09.2026: Verteidigung im OWi-Verfahren

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht.

OWi-Verfahren begegnen im Verteidigungsalltag in Straßenverkehrssachen. Sie spielen darüber hinaus in der Rechtspraxis eine Rolle, wenn es um die Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Vorgaben zB. im Gewerberecht, Gaststättenrecht, Gesundheitsrecht geht. Auch wenn das OWi-Verfahren sich an der StPO orientiert, gelten Besonderheiten, die oftmals eine andere Herangehensweise als im Strafverfahren nahelegen. Um diese Besonderheiten geht es in diesem Vortrag. Zur Sprache kommen also die Unterschiede zwischen Verhaltensverantwortung und Organisationsverantwortung, Primärpflichten und Sekundärpflichten, § 13 OWiG und § 30 OWiG, Delegation und Vertrauensgrundsatz, Vermögensabschöpfung im OWi-Recht

Strafrecht III 12.09.2026: Die Organisation der Beweisaufnahme –Ladungsliste, inhaltliche Kriterien für die Beweismittelreihenfolge;  Terminierung, Folgen von Verhinderungen und Änderungen etc.

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht.

In dem inzwischen etablierten Format Vis-a-Vis sollen in diesem Jahr die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Planung und Durchführung der Hauptverhandlung im organisatorischen Sinn aus richterlicher und Verteidigungssicht beleuchtet werden.

Gliederung (Wagner stellt Rechtsfrage vor / Baltes ergänzt und kommentiert):

  • Der tatsächliche Vorgang (Vortragsstil – ohne Streitdiskurs)
    • Die Organisation der Beweisaufnahme im amtsgerichtlichen Verfahren durch den vorsitzenden Richter / die Vorsitzende Richterin – technische Fragen – Innenansichten zur Praxis (Baltes)
    • Technische Möglichkeiten der Verteidigung, darauf Einfluss zu nehmen (Wagner)
    • Technische Besonderheiten in Umfangsverfahren – Innenansichten zur Praxis (Baltes)
  • Rechtliche Probleme (Vortragsstil – ohne Streitdiskurs)
    • Rechtliche Bedeutung der Terminsmitteilung (Baltes)
    • Sicherstellung von (notwendiger) Verteidigung – Pflichtverteidigung, Wahlverteidigung (Baltes)
    • Rechtliche Bedeutung der Besetzungsmitteilung (Baltes)
    • Rechtliche Streitpunkte – Nur Darlegung der Rechtslage – Noch keine Konfliktdiskussion (Sicherungsverteidigung; Verhinderung des Verteidigers; Verhinderung des Angeklagten; Unpünktlichkeit; AE vor und während der HV; Unterbrechungsanträge und Aussetzungsanträge; Zeitpunkt der Einlassung; Zeitpunkt von Beweisanträgen – Fristsetzung; Erörterung der Rechtslage § 257c StPO; Zwischenbescheide; materielle Unmittelbarkeit – unmittelbares Beweismittel vor mittelbarem Beweismittel; Formelle Unmittelbarkeit (250 ff. StPO): Personalbeweis vor Urkundenbeweis; Zeitpunkt für Antragsbescheidung; Zeitpunkt für Sachverständigengutachten; Schluss der Beweisaufnahme)
  • Konfliktfelder (im streitbaren Vortrags-Diskurs)
    •  Aus Verteidigungssicht (Wagner)
      • Unmittelbarkeitsprinzip und Mündlichkeitsprinzip: Der organisierte Transport des Akteninhalts in das Urteil (Selbstleseverfahren, Ermittlungsführer als Generalzeuge; schriftliches SV-Gutachten statt SV-Personalbeweis)
      • Intransparentes Verfahren
      • Unvollständige Akteneinsicht (insb. Vorbereitungszeiten; umfangreiche Nachlieferungen)
      • Kein Schuldinterlokut
      • Belastungsbeweise vor Entlastungsbeweisen
      • Zeitnot bei Entlastungsaufklärung
    •  Aus Richtersicht (Baltes)
      • Verantwortung für die Gewährleistung von Rechtspflege (Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens bis zum Urteilsspruch in angemessener Frist – Beschleunigungsgrundsatz)
      • Verzögerungen im Ablauf durch Verteidigungshandeln
      • Störungen des organisatorischen Ablaufs durch Verteidigungshandeln
      • Materielle Wahrheit im Sinne des § 261 StPO
      • Opferschutzinteressen
      • Etc.

Geplantes Tagungshotel:

Tagungshotel Sevilla:

Barceló Sevilla Renacimiento

Avenida Alvaro Alonso Barba 41092 Sevilla Spanien

Zimmerbuchung:

Wir haben ein Zimmerkontingent für Sie im Hotel reserviert.
Die Zimmer können bis zum 08. Juli 2026 abgerufen werden.

Folgende Preise gelten:
Doppelzimmer zur Einzelnutzung ab 230 €
Doppelzimmer ab 255
Twin Zimmer ab 265€

Preise inklusive Frühstück

Buchbar über folgenden Link:

FACHMEDIEN LINK 

Unsere Referent*innen

Arno Baltes
Referent

Arno Baltes

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg

trat im Jahr 1997 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts, die er unter mehrfachem Wechsel zwischen den Ämtern des Staatsanwalts und des Richters erworben hat.Herr Baltes war bei den Staatsanwaltschaften Amberg und Nürnberg-Fürth in verschiedenen Fachabteilungen und

Dr. Bernd Wagner
Referent

Dr. Bernd Wagner

Rechtsanwalt, Kanzlei BG124, Hamburg

…war nach dem Jurastudium in Tübingen und Freiburg zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther und promovierte 1988 als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jürgen Baumann am Fachbereich Rechtswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Von einer Habilitationsstelle an der Universität Hamburg folgte er 1995 einem Ruf der Universität

Teilnahmegebühren für Sevilla FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

790 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

10 Zeitstunden

620 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im In- und Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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