• Do., 23.10.2508:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 24.10.2508:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 25.10.2508:30 - 14:00 Uhr

Strafrecht & Verkehrsrecht
Seminare&Genießen: Mallorca – Oktober 2025

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: 6 Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

VerkR/StrafR I, 23.10.2025: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht

Wichtige Themen wie  

  • Voraussetzungen des Entzugs der Fahrerlaubnis 
  • Grenzwert für Fahrerlaubnisentziehung – wie kann die Annahme eines bedeutenden Schadens verhindert werden? 
  • Nachschulung und Therapie zur Vermeidung der Fahrerlaubnis-Entziehung 
  • Ältere Verkehrsteilnehmer: Einstellung des Verfahrens? 

werden wirklichkeitsnah erläutert und praktikable Lösungsvorschläge unterbreitet.  

Gegenstand des Seminars sind auch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Unfallflucht. Zudem werden eine evtl. Entkriminalisierung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bzw. Gesetzesänderungen diskutiert. 

VerkR/StrafR II, 24.10.2025: Straßenverkehrsrecht und Vorschäden in der Unfallregulierung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht

Die Referenten stellen zwei Themen vor:

  • Fragen rund um das Straßenverkehrsrecht (2,5 Stunden)
  • Vorschäden in der Unfallregulierung: Herkunft, Auswüchse, Kritik und Lösungsansätze bei der Vorschadenrechtsprechung (2,5 Stunden)

 

Themen sind u.a.:

  • vorzeitige Aufhebung der Fahrerlaubnissperre
  • sowie Fahrverbot im Strafverfahren

Und:

Die Vorschadenrechtsprechung, maßgeblich von Berliner Gerichten entwickelt, führte zu dramatischen Ungerechtigkeiten. Was als Abwehrmaßnahme gegen Unfallbetrüger gedacht war, lief aus dem Ruder und brachte durch eine immer weiterentwickelte Rechtsprechung zahlreiche redliche Geschädigte um den Schadensersatz an ihren Fahrzeugen. Der BGH steuerte mit der sog. Maserati-Entscheidung gegen und hat nun noch einmal mit einer aktuellen Entscheidung im Fall eines Mandanten des Referenten nachgelegt. Das Seminar stellt die Rechtsprechung zahlreicher OLG und des BGH dar und zeigt Lösungsansätze auf.

VerkR/StrafR III, 25.10.2025: Brennpunkte der verkehrsrechtlichen Verteidigung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht

Im Einzelnen:

  • Alkoholverteidigung, insb. bei Elektroscooter & Co. 
  • Beweisverwertungsverbote bei Vernehmungen oder „informatorischen Befragungen“ 
  • „Workshop Beweisanträge“ im Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren 

Geplantes Tagungshotel:

Tagungshotel für die Fachgebiete im Oktober 2025

 

(https://booking.soncaliu.com/bookcore/availability/soncaliu/2025-10-22/2025-10-26/?cp=25JFSOKTOBER)

 

Arbeitsrecht

Verkehrsrecht/Strafrecht

Apartotel Ponent Mar**** Familienrecht
Leonardo Boutique Hotel Versicherungsrecht/Verkehrsrecht/Medizinrecht


Der „Gettogether“-Empfang am Mittwochabend findet um 18:30 Uhr im Hotel Apartotel Ponent Mar**** statt und kann hier zusätzlich gebucht werden.

Unsere Referent*innen

Gracia  Dahmen
Referentin

Gracia Dahmen

Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Duisburg

ist nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtspflegerin bei Gerichten seit 2001 im Amtsanwaltsdienst und seit 2005 als Amtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Duisburg tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind allgemeines Strafrecht, insbesondere Verkehrsstrafrecht, sowie das Lebensmittelrecht. Als Dozentin und Tagungsleiterin leitet sie seit Jahren Fortbildungsveranstaltungen an der Justizakademie des Landes NRW mit Schwerpunkt

Leif Hermann Kroll
Referent

Leif Hermann Kroll

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, HAHN | KROLL + PARTNER Rechtsanwälte. Fachanwälte. Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin

ist Partner einer traditionsreichen Verkehrsrechtskanzlei mit über 60jähriger Geschichte und überwiegend in der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren tätig. Er lernte sein Verteidigerhandwerk bei einem ausgewiesenen Praktiker aus der Berliner „Verteidigerschule“ und übertrug dieses Wissen über engagierte, auch wenn nötig auch konfrontative Verteidigung mit Erfolg auf die Verkehrssachenverteidigung. Seit 2012

Teilnahmegebühren für Mallorca FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

790 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

10 Zeitstunden

620 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im In- und Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Anmeldung für Seminare&Genießen: Mallorca – Oktober 2025

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