• Do., 23.10.2508:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 24.10.2508:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 25.10.2508:30 - 14:00 Uhr

Medizinrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
Seminare&Genießen: Mallorca – Oktober 2025

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: 6 Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

MedR/VersR/VerkR I, 23.10.2025: VVG AT (insbes. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung / arglistige Täuschung, vertragliche Obliegenheiten, Versicherung für fremde Rechnung) und Haftpflichtversicherung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Medizinrecht, Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht

1. Große praktische Bedeutung für alle Sparten – nicht nur für die Personenversicherung – haben die vielfältigen Fragen rund um den Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Wir werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und ausgerichtet an der rechtlichen Systematik u.a. folgende Dauerbrenner und besondere Probleme erörtern:

– OLG Hamm v. 4.4.2025 u.a. zur Reichweite von Fragen und zur Notwendigkeit einer Begründung

– OLG Braunschweig v. 11.9.2023 (nachgehend BGH v. 23.10.2024) u.a. zur Anfechtungsfrist und zum Einwand unzulässiger Rechtsausübung

– OLG Schleswig v. 21.7.2025 u.a. zur sekundären Darlegungslast und Notwendigkeit einer plausiblen Erklärung

– OLG Dresden v. 28.1.2025 u.a. zur Täuschung durch den Vater des VN

– OLG Frankfurt v. 6.6.2025 u.a. zum Rücktritt beim „Tele-Underwriting“

 

2. Vertragliche Obliegenheiten

Wir werden über die aktuelle Entscheidung des BGH vom 25.9.2024 zur Wirksamkeit der bedeutsamen Obliegenheit zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ sprechen. Daneben werden anhand jüngerer Entscheidungen typische Fragestellungen zur Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, die regelmäßig Gegenstand versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen sind, wie etwa die Zurechnung des Verhaltens / Verschuldens Dritter und Anforderungen an die Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten thematisieren:

– Wird dem VN das Maklerverhalten bei Falschangaben zugerechnet und ggf. unter welchen Voraussetzungen? Aufklärungobliegenheit nur auf Fragen des VR!? – BGH v. 13.12.2023 (Rev.-E. zu OLG Frankfurt a.M. v. 7.12.2022)

3. Versicherung für fremde Rechnung

Die in den §§ 43 ff. VVG geregelte Versicherung für fremde Rechnung bereitet in der gerichtlichen Praxis immer wieder Schwierigkeiten, weswegen wir Grundlegendes hierzu insbesondere anhand einer Entscheidung des LG Berlin v. 10.1.2024 und von zwei Hinweisbeschlüssen des  OLG Düsseldorf v. 11.1.2024 und 29.6.2023 besprechen wollen.

4. Haftpflichtversicherung

Zur Haftpflichtversicherung werden wir anhand der aktuellen Rechtsprechung für die forensische Praxis bedeutsame Fragen besprechen und systematisch – insbesondere mit Blick auf die grundlegenden Entscheidungen des BGH – einordnen. Wir erörtern u.a.:

– OLG Karlsruhe v. 6.3.2025 u.a. zu den möglichen Einwendungen im vorweggenommenen Deckungsprozess

– OLG Düsseldorf v. 4.1.2024 u.a. zu einem Direktanspruch gegen einen Krankenhausträger

– OLG Frankfurt v. 13.06.2024 u.a. zum Absonderungsrecht im Insolvenzfall

– LG Duisburg v. 11.2.2025 u.a. zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bei einer Haftpflichtversicherung von Krankenhausträgern.

MedR/VersR/VerkR II, 24.10.2025: Aktuelles Rechtsschutzversicherung und Private Unfallversicherung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Medizinrecht, Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht

Rechtsschutzversicherung

Wir werden anhand der aktuellen Rechtsprechung die wichtigsten Fragen zur Rechtsschutzversicherung besprechen und systematisch einordnen. Wir erörtern u.a.:

– BGH v. 4.9.2024 zum Streitwert einer Deckungsklage

– BGH v. 16.5.2024 u.a. zu den Grenzen der Regressmöglichkeit des Rechtsschutzversicherers

– OLG Köln v. 4.7.2024 u.a. zum Verlust des Leistungsablehnungsrechts bei nicht unverzüglicher Deckungsablehnung

– OLG Köln v. 25.2.2025 u.a. zu den Konsequenzen eines fehlerhaften Hinweises in der Deckungsablehnung

– OLG Stuttgart v. 13.3.2025 u.a. zu den Kosten eines Stichentscheids

Private Unfallversicherung

Wir werden in dieser Veranstaltung für die forensische Praxis bedeutsame aktuelle Entscheidungen zu klassischen unfallversicherungsrechtlichen Problemen besprechen. Dabei wird es insbesondere um die Voraussetzungen des Versicherungsfalls „Unfall“, eines Anspruchs auf Invaliditätsleistungen (hierbei den „Klassiker“ die Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung), die Bemessung von Invalidität sowie die anspruchsmindernde Berücksichtigung von Vorschäden/Degeneration gehen. U.a. folgende Entscheidungen sollen thematisiert werden:

– Wann liegt ein bedingungsgemäßer Unfall vor? – Unfallereignis: LG Siegen v. 29.11.2023, OLG Saarbrücken v. 13.3.2024/ unfallbedingter Gesundheitsschaden: OLG Dresden v. 21.1.2025 (Ruptur der Supraspinatussehne bei degenerativen Vorschäden und erst später Bildgebung), LG Freiburg v. 22.2.2024 (Auffahrunfall:  Rotatorenmanschettenruptur und Schultersteife unfallbedingt?)

 

– Invaliditätsleistung, insbesondere rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung (Anforderungen; Versäumen ggf. unschädlich nach § 186 S. 2 VVG, § 242 BGB): u.a. OLG Braunschweig v. 12.2.2025, OLG Dresden v. 27.2./11.3.2025, OLG Celle v. 6.3.2024, OLG Saarbrücken v. 18.10.2023

 

– Treuwidrigkeit der Rückforderung – OLG Saarbrücken v. 13.3.2024

 

– „Mitwirkung“: Unter welchen Voraussetzungen sind (degenerative) Vorschäden anspruchsmindernd zu berücksichtigen? – OLG Dresden v. 21.1.2025, OLG Bamberg v. 2.7.2024

MedR/VersR/VerkR III, 25.10.2025: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Private Krankenversicherung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Medizinrecht, Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht

Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Private Krankenversicherung

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hält viele Fallstricke für die anwaltliche und gerichtliche Praxis bereit. Damit Sie nicht hineintappen, werden wir einige typische Konstellationen anhand aktueller Entscheidungen des BGH und aus der Instanz besprechen; und zwar insbesondere:

 

–  BGH v. 29.5.2024:  Welcher Sachvortrag ist im Prozess auf Berufsunfähigkeitsleistungen erforderlich (z.B. „Stundenplan“, „typische Arbeitswoche“)?  

– Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung von Berufsunfähigkeit („zum“, „seitdem“ und vor allem „bis wann“?) – OLG Celle v. 27.2.2025, OLG Saarbrücken 7.5.2025

– OLG Nürnberg v. 3.7.2024: Kann ein in die Zukunft gerichtetes Anerkenntnis unzulässig rückwirkend befristet sein? 

– OLG Nürnberg v. 8.4.2024 – Stammrechtsverjährung (auch) nach (fehlerhafter) „uno-actu“-Entscheidung?

– Setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit „spiegelbildliche“ Berufsunfähigkeit voraus? – OLG Oldenburg v. 9.12.2024, OLG München v. 1.8.2024, OLG Hamm v. 16.2.2024

– Anforderungen an wirksames Nachprüfungsverfahren (im Prozess): – gesundheitliche Verbesserung: OLG Hamm v. 16.2.2024; konkrete Verweisung: u.a. OLG Saarbrücken v. 7.5.2025, Thüringer OLG v. 19.6.2025, OLG Brandenburg v. 30.4.2025

 

Im Bereich Private Krankenversicherung soll der Blick auf die aktuelle Entscheidung des BGH v. 12.3.2025 zur Frage der Wirksamkeit einseitiger Ersetzung der unwirksamen Klausel über die Herabsetzung des Krankentagegeldes geworfen und dabei zugleich grundsätzliche Fragen der Krankentagegeldversicherung angesprochen werden.

Geplantes Tagungshotel:

Tagungshotel für die Fachgebiete im Oktober 2025

 

(https://booking.soncaliu.com/bookcore/availability/soncaliu/2025-10-22/2025-10-26/?cp=25JFSOKTOBER)

 

Arbeitsrecht

Verkehrsrecht/Strafrecht

Apartotel Ponent Mar**** Familienrecht
Leonardo Boutique Hotel Versicherungsrecht/Verkehrsrecht/Medizinrecht


Der „Gettogether“-Empfang am Mittwochabend findet um 18:30 Uhr im Hotel Apartotel Ponent Mar**** statt und kann hier zusätzlich gebucht werden.

Unsere Referent*innen

Dr. Sven Marlow
Referent

Dr. Sven Marlow

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht)

war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“ (BLD), einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin, bei dem er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit 1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende

Udo Spuhl
Referent

Udo Spuhl

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Zivilkammer 24)

ist seit dem Jahr 2002 Richter in Berlin. Von Mitte 2005 war er beim Landgericht in einer Spezialkammer für Privatversicherungsrecht tätig. Im Jahr 2013 wurde er an das Kammergericht Berlin abgeordnet und ist seit Anfang 2017 Vorsitzender einer Versicherungskammer (der Zivilkammer 24) des Landgerichts Berlin II. Herr Spuhl referiert im

Teilnahmegebühren für Mallorca FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

790 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

10 Zeitstunden

620 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im In- und Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Anmeldung für Seminare&Genießen: Mallorca – Oktober 2025

Sie interessieren sich für weitere Fachgebiete?

Schauen Sie sich auch unsere übrigen Seminarangebote an.

Weitere Fachgebiete Seminare&Genießen: Mallorca – Oktober 2025

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Medizinrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht