• Do., 18.03.2708:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 19.03.2708:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 20.03.2708:30 - 14:00 Uhr

Arbeitsrecht
Seminare&Genießen: Mallorca März 2027

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: Vier Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht und Familienrecht.

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Arbeitsrecht I, 18.03.2027: Aktuelle Streitfragen zum Internationalen Arbeitsrecht//Die Nicht-Zahlung der letzten Vergütung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Vortrag: Dr. Staudinger:
„Tagsüber macht man sich lang bei Workation auf Mallorca, abends Languste am Meer. Aktuelle Streitfragen zum Internationalen Arbeitsrecht“

Im Einzelnen folgt

Vortrag Möllenkamp:
„Die Nicht-Zahlung der letzten Vergütung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses“

Streitigkeiten um Entgelt werden auffallend häufig um die letzte Vergütung vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis geführt. Oft wird diese auch im Kontext einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht. Typischerweise ist dieser Zeitkorridor mit einer Anhäufung von Abwicklungsprobleme verbunden, die gerade anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftreten. Zur „Super-Fallgruppe“ hat sich hierbei die verweigerte Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit einer Kündigung wegen Erschütterung des Indizienbeweiswerts der AU-Bescheinigung entwickelt. Aber auch hierneben gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen typisiert Einbehalte von der letzten Vergütung vorgenommen werden.

Das Seminar zeigt anhand der typischen Fallgruppen aus Sicht beider Mandate die Probleme bei Lohnabzügen am Ende des Arbeitsverhältnisses und dessen Grenzen sowie beiderseitige Handlungsmöglichkeiten auf. Das Seminar stellt sie gerade für die oft in der Güteverhandlung anzutreffende Situation auf, spontan auf Einwände betreffend die Entgeltkürzung reagieren zu müssen oder auch diese Einwände substantiell führen zu können.

Im Einzelnen:

  • Vergütungskürzungen und deren rechtlicher Rahmen
  • Kollision mit Mindestlohn und Pfändungsfreiheit
  • Gesonderte Klage bzw. Widerklage statt Lohnabzug
  • Verzicht auf Entgelt und solchen Vereinbarungen entgegenstehende Regelungen
  • AGB-Kontrolle bei Abzugs- und Haftungsregelungen im Arbeitsvertrag
  • Interventionsmöglichkeiten des Arbeitsnehmers neben der reinen Lohnklage
  • Krankheit, Entgeltfortzahlung und Kündigung – Die Erschütterung des Indizienbeweiswerts der AU-Bescheinigung
  • Facetten der Rechtsprechung zur Erschütterung des AU-Beweiswerts
  • Rückgabe von beschädigten Dienstwagen und Arbeitsmaterialen
  • Fragen der Arbeitnehmerhaftung und der Abzugsfähigkeit
  • Probleme bei der Abwicklung von Fahrrad-Leasingverträgen qua Entgeltumwandlung
  • Minusstundenabzug – mit und ohne Arbeitszeitkonto
  • Rückzahlung von Arbeitgeberdarlehen
  • Räumung und Haftung im Rahmen der Überlassung von Werkdienst- und Werkmietwohnungen
  • Wann besteht ein Zurückbehaltungsrecht?
  • v.a.m.

Arbeitsrecht II, 19.03.2027: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

In Zeiten wirtschaftlicher fortgesetzter wirtschaftlicher Krise zeichnen gerade die Arbeitsgerichte zahlreiche sich hierdurch ergebende Trends durch ihre Rechtsprechung nach. Auch wenn der „Herbst der Reformen“ 2025 ausgefallen ist und auch 2026 eher ruhig anläuft, ist gleichwohl mit verschiedenen gesetzgeberischen Impulsen im Arbeitsrecht zu rechnen. Das Seminar wird hierfür in 5,0 Stunden alle aktuellen Trends in Rechtsprechung und Gesetzgebung behandeln. Eine detailliertere Darstellung folgt Ende 2026.

Arbeitsrecht III, 20.03.2027: Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis// Entgelttransparenz und Durchsetzung gleicher Vergütung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Was und wieviel darf der Arbeitsnehmer über seinen Arbeitsvertrag, Vorkommnisse am Arbeitsplatz, das Unternehmen und andere Beschäftigte gegenüber Dritten erzählen?
Da eine zentrale Norm zur Regelung von Arbeitsnehmer-Kommunikationsverhalten fehlt, besteht in zahlreichen Fällen z.T. große Unsicherheit, was wem in welcher Weise gesagt werden darf und wann mit Sanktionen zu rechnen ist. Die Freiheit der Meinungsäußerung hat Grenzen und schützt den Arbeitnehmer nicht zwangsläufig. Ebenso ist kaum jede Äußerung über das Arbeitsverhältnis Vertragspflichtverletzung. In einer insgesamt unübersichtlichen Situation kommt es immer wieder zu Streit bis hin zur fristlosen Kündigung, wenn Arbeitnehmer Dinge kundtun, die der Arbeitgeber für besonders schutzwürdig hält.

Das Seminar zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis, den rechtlichen Rahmen von „Kommunikationsbegrenzungen“ und prüft die typischen Instrumente bei gesehenem Verstoß gegen betriebliche Kommunikationsregel auf ihre Wirksamkeit.

Im Einzelnen:

  • Vom ausdrücklichen Verbot bis zur sozialen Rücksichtnahme – Arten von Untersagungstatbeständen
  • Welche Informationen unterliegen definitiv keinen Kommunikationseinschränkungen?
  • Kantinengespräch oder gleich auf Social Media? – Bedeutung unterschiedlicher Kommunikationskanäle
  • Schutz von Vertragsinhalten – Welche Vertragsinhalte sind kritisch?
  • AGB-Kontrolle von Verschwiegenheits- und Geheimnisschutzklauseln
  • Der gesetzliche Rahmen für Whistleblowing
  • Meinungsäußerung im Arbeitsverhältnis – über betriebliche Dinge und allgemeinpolitische Themen
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen und ähnlich bedeutsamen betrieblichen Informationen
  • Äußerungen gegenüber der Presse
  • Mitteilungen an und durch den Betriebsrat
  • Gewerkschaftskontakt und Kommunikationsverhalten
  • Datenschutzrechtlicher Rahmen beim Umgang mit Informationen betreffend andere Mitarbeiter
  • Typische Beweissituationen beim Vorwurf von verbotenen Äußerungen
  • Sanktionsapparat bei Verstößen gegen Kommunikationsverbote
  • v.a.m.

Entgelttransparenz und Durchsetzung gleicher Vergütung

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL lässt trotz nahenden Ablaufs der Umsetzungsfrist auf sich warten. In welche Richtung die Bundesregierung die Umsetzung betreiben wird, ist noch nicht final absehbar. Gerechnet wird trotz politischer Diskussionen um Bürokratieabbau mit einer eher strikten Regelung. Bereits die Vorgaben der Richtlinie sind recht eng. Es wird absehbar eine umfassende Abweichung vom bisherigen Entgelttransparenzgesetz geben. Mehr Unternehmen werden den Regelungen folgen müssen bei gleichzeitig stärkeren Arbeitnehmerrechten. Im Zusammenspiel mit der jüngeren Rechtsprechung des BAG zur Darlegungs- und Beweislast bei Entgeltdiskriminierung (Paarvergleich) entsteht ein umfassendes Regelungsregime zur effektiven Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen sowie der Bereinigung des Gender-Pay-Gap.

Das Seminar führt durch die zu erwartenden Regelungen in der deutschrechtlichen Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL und zeigt deren Vorgabeumfang auf. Gleichzeitig werden die hierdurch entstehenden Bezüge zur Rechtsprechung des 8. Senats des BAG dargestellt und erläutert, in welcher Weise mit Entgeltgleichheits- bzw. Diskriminierungsklagen zu rechnen ist.

Sollte die EU-Richtlinie vom deutschen Gesetzgeber noch kurzfristig um gesetzt werden Umsetzungsfrist: 07.06.2026), wird das Gesetz hier selbstverständlich behandelt!

 

Im Einzelnen:

  • Das EntgelttransparenzG 2017 vor seinem Ende – Welche Regelungen werden Bestand haben?
  • Die EU-Entgelttransparenz-RL vor ihrer Umsetzung
  • Empfehlungen der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenz-RL“
  • Gegenüberstellung des bisherigen EntgTranspG und der Richtlinienvorgabe
  • Zentrale Arbeitgeberpflichten nach der Richtlinenvorgabe
  • Welche Unternehmen sind in welcher Größe betroffen?
  • Transparenz- und Berichtspflichten
  • Der Begriff der „gleichwertigen Arbeit“
  • Rechtfertigungsmöglichkeiten, Sanktionen, Haftungsrisiken
  • Praktische Umsetzung im Unternehmen
  • Die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Entgeltdiskriminierung nach dem AGG
  • Die Folgen der Paarvergleich-Entscheidung aus 2025
  • Prozessuale und taktische Fragen in der gerichtlichen Durchsetzung
  • v.a.m.

Geplantes Tagungshotel:

Tagungshotel für die Fachgebiete im März 2027

Arbeitsrecht

Strafrecht

Apartotel Ponent Mar****

Buchungscode: BOOKWITHUS
5% Rabatt auf die Tagesrate

Familienrecht
MIetrecht
   

 

Unsere Referent*innen

Olaf Möllenkamp
Referent

Olaf Möllenkamp

Richter am Arbeitsgericht Lübeck, Einigungsstellenvorsitzender

war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Er ist nach JUVE Handbuch einer der gefragtesten Einigungsstellenvorsitzenden Deutschlands, wobei sein Schwerpunkt im Bereich IT-Mitbestimmung, KI und

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Referent

Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Inhaber des Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht der Universität Bielefeld sowie Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. und Präsident des des Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT)

Geboren am 7.5.1968 in Bad Homburg vor der Höhe Studium der Rechts- und Politikwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Erstes Juristisches Staatsexamen im Februar 1993 in Freiburg Zweites Juristisches Staatsexamen im Juni 1995 in Düsseldorf Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dörner, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, dort Promotion, Dissertationspreis der Juristischen Fakultät Wissenschaftlicher Assistent

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