• Do., 25.09.2508:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 26.09.2508:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 27.09.2508:30 - 14:00 Uhr

Bank- und Kapitalmarktrecht
Seminare&Genießen: Gardasee – September 2025

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: 7 Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Arbeitsrecht, Bank- & Kapitalmarktrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrs- & Strafrecht, Verkehrs- & Versicherungsrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Bankrecht I, 25.09.2025: Kundenverbindung und Kontenrecht sowie Geldwäscheprävention und Compliance

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bank- und Kapitalmarktrecht

UPDATE Kundenverbindung, Kontenrecht, fehlgeschlagene Zahlungsvorgänge (2,5 h)

Diese Veranstaltung befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen im Kontenrecht, Geldrecht und im SEPA-gestützten Zahlungsverkehr. Sie ist als UPDATE konzipiert, so dass überwiegend oder ausschließlich auf aktuelle Entwicklungen eingegangen wird. Neue Rechtsprechung und Rechtsetzung werden laufend aufgenommen, so dass Umgewichtungen vorbehalten bleiben müssen. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erhalten die Folien der Veranstaltung und ggf. weitere Unterlagen.

aus den Themen (Stand 4/2025) in Stichworten:

  • Kündigung der Kundenbeziehung durch die Bank, Sparkasse, Genossenschaftsbank
  • AGB-Änderungsmechanismus (u.a. Abtretung von Informationsansprüchen, Dreijahreslösung für Kontoentgelte, Verwirkung und Verjährung des Entgelt-Rückzahlungsanspruchs)
  • Instant Payment (u.a. obligatorische Echtzeit-Überweisungen, Entgelte für Überweisungen und die Überprüfung des Zahlungsempfängers, Artt. 5a-5c SEPA-VO)
  • Verfügungen getäuschter Kontoinhaber (Call-ID- und Website-Spoofing, Enkel-, Rückerstattungs-, Stornotrick u.a.); PayPal-Gastkonto-Trick; Präventionspflichten und Mitverschulden des Zahlungsdienstleisters
  • Ausblick: Wero Wallet, EPI, Girocard 4.0 und die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD3/PSR

UPDATE Geldwäscheprävention und Compliance in der Anwaltstätigkeit (2,5 h)

Diese Veranstaltung befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen im Geldwäscherecht in Deutschland und Europa. Sie ist als UPDATE konzipiert, so dass überwiegend oder ausschließlich auf aktuelle Entwicklungen eingegangen wird. Neue Rechtsprechung und Rechtsetzung werden laufend aufgenommen, so dass Umgewichtungen vorbehalten bleiben müssen. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erhalten die Folien der Veranstaltung und ggf. weitere Unterlagen.

aus den Themen (Stand 4/2025) in Stichworten:

  • EU-Strategie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – die politische Einigung von 2024 (AMLA-VO, AML-VO, AMLD6, Geldtransfer-Verordnung)
  • Anwälte als Verpflichtete (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) 
  • Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten (u.a. Einsichtnahme in das Transparenzregister nach dem Eingriff des EuGH)
  • Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG), Sorgfaltspflichten (§§ 10 17 GwG) und Meldepflichten (§§ 23a, 43 GwG)
  • GWG-Verdachtsmeldungen: Umgang mit Kontosperren, Nichtabgabe, Haftung

Bankrecht II, 26.09.2025: Recht der Zinsvereinbarungen sowie aktuelles Kreditrecht

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bank- und Kapitalmarktrecht

UPDATE Recht der Zinsvereinbarungen (VFE, Verwahrentgelte, Sparverträge) (2,5 h)

Diese Veranstaltung befasst sich mit den aktuellen Praxisproblemen und Fallgruppen rund um die Zinsvereinbarung im Aktiv- wie im Passivgeschäft. Sie ist als UPDATE konzipiert, so dass überwiegend oder ausschließlich auf aktuelle Entwicklungen eingegangen wird. Neue Rechtsprechung und Rechtsetzung werden laufend aufgenommen, so dass Umgewichtungen vorbehalten bleiben müssen. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erhalten die Folien der Veranstaltung und ggf. weitere Unterlagen.

aus den Themen (Stand 4/2025):

  • Entfall des Zinsanspruchs bei unklarer Zinsvereinbarung 
  • vorzeitige Kündigung von (Prämien-) Sparverträgen durch die Sparkasse
  • Zinsanpassungs- und Zinsänderungsklauseln (v.a. Sparverträge: Vertragslücken infolge unwirksamer Zinsklauseln (Folgen, offene Fragen, Abrechnungsanspruch, Verjährung/Verwirkung, kollektiver Rechtsschutz, legal tech, BaFin-Allgemeinverfügung)
  • Lage nach der Entscheidung des BGH zu Verwahrentgelten auf Spar-, Tagesgeld- und Girokonten 
  • Recht der Vorfälligkeitsentschädigung 
  • Entfall bei unzureichender Pflichtangabe
  • gespaltene Rechtslage zwischen Immobiliarkredit und Allgemein-Verbraucherdarlehen
  • EuGH vs. BGH: „Methode“ oder „Berechnung“ als Pflichtangabe?
  • Zulassung der höchsten Entschädigung als Berechnungsalternative

UPDATE Aktuelles Kreditrecht, neue Verbraucherkreditrichtline (2,5 h)

Diese Veranstaltung befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen im Verbraucherkreditrecht. Sie ist als UPDATE konzipiert, so dass überwiegend oder ausschließlich auf aktuelle Entwicklungen eingegangen wird. Neue Rechtsprechung und Rechtsetzung werden laufend aufgenommen, so dass Umgewichtungen vorbehalten bleiben müssen. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erhalten die Folien der Veranstaltung und ggf. weitere Unterlagen.

aus den Themen (Stand 4/2025):

  • Aktuelles aus der Finanzierungsberatung
  • Widerruf des Verbraucherkredits (u.a. neue Paradigmen bei fehlerhafter oder unvollständiger Pflichtangabe, unionsrechtswidrige Gesetzlichkeitsfiktion, Verwirkung, vollständige Erfüllung, Rechtsmissbrauch)
  • Kreditwürdigkeitsprüfung nach dem Schufa-Urteil des EuGH
  • Restschuldversicherung und § 492a Abs. 1a BGB in der Fassung vom 11.12.2023
  • Widerruf von Kreditsicherungsgeschäften
  • kenntnisunabhängige Verjährung im dt. Verbraucherkreditrecht
  • Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 in Deutschland (Anwendungsbereich, Warnhinweis, vorvertragliche Informationen, Besonderheiten bei kurzfristigem Vertragsschluss, Kreditwürdigkeitsprüfung, Verbot der Diskriminierung bei der Kreditvergabe, Neufassung der Pflichtangabe zur Vorfälligkeitsentschädigung, Koppelungs- und Bündelungsgeschäfte, Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen)

Bankrecht III, 27.09.2025: Aktuelles Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht sowie individuelle und kollektive Rechtsdurchsetzung im Bank- und Kapitalmarktrecht

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bank- und Kapitalmarktrecht

UPDATE Aktuelles Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht (2,5 h)

Diese Veranstaltung befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen im Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht. Sie ist als UPDATE konzipiert, so dass überwiegend oder ausschließlich auf aktuelle Entwicklungen eingegangen wird. Neue Rechtsprechung und Rechtsetzung werden laufend aufgenommen, so dass Umgewichtungen vorbehalten bleiben müssen. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erhalten die Folien der Veranstaltung und ggf. weitere Unterlagen.

aus den Themen (Stand 4/2025):

  • Pflichtenstellung in Anlagevermittlung/Anlageberatung
  • Prospekthaftung (Verdrängungsrechtsprechung; Totalverlust; Bonität des Emittenten; Nachtragspflicht; Informationsdeliktshaftung als Rückfalloption)
  • Auskunftsanspruch des nur mittelbar beteiligten Anlegers
  • Kapitalanlagehaftung der Geschäftsleiter, Depotbanken, Abschlussprüfer und Aufsichtsbehörden (Fallgruppen: Wirecard, P&R-Container)
  • Insiderrecht (u.a. Änderungen Art. 17 und Art. 19 MAR, Einziehung)
  • Kryptowerte (u.a. neues Kapitalmärkteaufsichtsgesetz (KMAG) zur MiCAR)

UPDATE Individuelle und kollektive Rechtsdurchsetzung im Bank- und Kapitalmarktrecht (2,5 h)

Diese Veranstaltung befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen im kollektiven Rechtsschutz und dient der Orientierung, wie ein Mandant hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung an Verbandsklagen richtig beraten werden kann. Sie ist als UPDATE konzipiert, so dass überwiegend oder ausschließlich auf aktuelle Entwicklungen eingegangen wird. Neue Rechtsprechung und Rechtsetzung werden laufend aufgenommen, so dass Umgewichtungen vorbehalten bleiben müssen. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erhalten die Folien der Veranstaltung und ggf. weitere Unterlagen.

aus den Themen (Stand 4/2025)

  • legal tech und Sammelklagen-Inkasso (Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen; Abtretungsmodelle vor dem EuGH u.a.)
  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz 2024
  • neues Verhältnis zwischen Prozessgericht und OLG
  • Neugestaltung der Beiladung im Musterverfahren
  • Limitierung der Erweiterung des Musterverfahrens in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht
  • Regelung des Verhältnisses von Verbandsklagen und KapMuG-Musterverfahren
  • Limitierung der Rechtsbeschwerde, Feststellungsziele, Vergleich
  • Leitentscheidungsverfahren 2024 – ein erstes Fazit 
  • Betroffene im kollektiven Rechtsschutz richtig und haftungsfrei beraten (v.a. Verjährungshemmung, Kostenfragen)

Geplantes Tagungshotel:

HOTEL CAESIUS THERMAE & SPA RESORT ****
Via Peschiera, 3
I – 37011 Bardolino (Provinz Verona)

INTERNET
per EMail: bookingcaesius@europlan.it  
oder per Tel.: 0039.045.7219100

Sonder-Konditionen im HOTEL CAESIUS THERMAE & SPA RESORT ****

15 % Rabatt auf das Zimmerkontingent:

Bis zum 01. September 2025 können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in dem Hotel auf das Sonderkontingent zugreifen. Schrieben Sie hierfür bitte eine E-Mail mit der Nennung des Codes „Juristische Meeting“ schreiben an: caesius@europlan.it

Unsere Referent*innen

Dr. Bernhard Dietrich
Referent

Dr. Bernhard Dietrich

Vorsitzender Richter am Kammergericht (Senat für Streitigkeiten aus ‎Bank- und Finanzgeschäften), Berlin

ist seit 2001 Richter in Berlin mit fachlicher Ausrichtung auf zivilrechtliche Spezialgebiete des Wirtschaftsrechts, v.a. auf Bank- und Finanzgeschäfte, das Kapitalmarktrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Privatversicherungsrecht. Er ist bereits in verschiedenen Spezialspruchkörpern für Bank- und Finanzgeschäfte tätig gewesen, nunmehr im 26. Zivilsenat des Kammergerichts. Bereits JUVE-Rechtsmarkt 03/2011, S.

Teilnahmegebühren für Gardasee FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

790 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

10 Zeitstunden

620 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im In- und Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
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  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht
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