• Do., 25.09.2508:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 26.09.2508:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 27.09.2508:30 - 14:00 Uhr

Arbeitsrecht
Seminare&Genießen: Gardasee – September 2025

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: 7 Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Arbeitsrecht, Bank- & Kapitalmarktrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrs- & Strafrecht, Verkehrs- & Versicherungsrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Arbeitsrecht I, 25.09.2025: Krankheit im Arbeitsverhältnis: aktuelle Rechtsprobleme

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Die durchschnittliche Anzahl krankheitsbedingter Fehltage pro Arbeitnehmer in Deutschland hat in den letzten Jahren einen neuen Höchststand erreicht. Arbeitgeber reagieren vor diesem Hintergrund vermehrt mit der Zurückbehaltung der Entgeltfortzahlung oder einer krankheitsbedingten Kündigung. Zur Bearbeitung dieser Mandate ist es unerlässlich die neuen Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu behalten. Nach einem mehrfach verzögerten Start ist zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte eingeführt worden. Wie so häufig bei arbeitsrechtlichen Neuregelungen in letzter Zeit, sind viele Details aber noch unklar bzw. nicht hinreichend durchdacht, wie etwa die wenig praxistaugliche Ausnahme für privat Versicherte oder die noch völlig unbefriedigend geregelte Handhabung im Falle von Übermittlungsfehlern. Besonders zu berücksichtigen ist die neue Rechtsprechung zum Beweiswert einer AU-Bescheinigung, sei es im Rahmen strittiger Entgeltfortzahlungskosten, oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtssprechung des BAG zur Kündigung wegen Krankheit wird unter Berücksichtigung der Fallstricke des BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX und die neue Entwicklung der Instanz Rechtsprechung zum Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX dargestellt. Europarechtliche Bezüge werden ebenso beleuchtet, wie sozialrechtliche Änderungen beim Krankengeld.

  • Einführung der eAU ab 1. Januar 2023
    • Übersicht über die gesetzliche Neuregelung
    • Ausnahmen von der elektronischen AU-Bescheinigung
    • Umgang mit Störfällen und Übermittlungsfehlern
    • Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung einer AU-Bescheinigung im Wege der Fernbehandlung (insbesondere Neuregelung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie unter Berücksichtigung der telefonischen Krankschreibung)
  • Beweiswert der AU-Bescheinigung im Wandel?
    • Grundsatz des BAG: Hoher Beweiswert einer AU-Bescheinigung sowie dogmatische Herleitungsfragen
    • Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidungen des BAG

  • Der Entgeltfortzahlungsanspruch
    • Fortsetzungserkrankung oder Ersterkrankung
    • Darlegungs-und Beweislast

  • Die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
    • Auswirkungen für die Praxis
    • Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB ?

  • Kündigung wegen Krankheit
    • Voraussetzungen – 3 Schritte- Prüfung
    • Prävention § 167 SGB IX
    • Kündigung als mittelbare Diskriminierung
    • Aktuelle Entscheidungen des EuGH

  • Auswirkungen im Sozialrecht
    • Krankengeld
    • Die Meldeobliegenheiten beim Krankengeld

Arbeitsrecht II, 26.09.2025: Arbeitsrecht im neuen Koalitionsvertrag 2025

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung steht. In wirtschaftlich schwierigen bis weltpolitisch dramatischen Zeiten hält er eine Vielzahl von Vorhaben im Arbeitsrecht oder mit starken arbeitsrechtlichen Bezügen bereit. Bei hohem Umsetzungsdruck zeichnen sich nach einem gewissen Reformstau der vergangenen Jahre zahlreiche politische Projekte ab, die Bewegung in festgefahrene arbeitsrechtliche Situationen bringen können.

Das Seminar analysiert die Vorhaben der neuen Regierung im arbeitsrechtlichen Bereich und nimmt einen Seitenblick in die Themenfelder Sozial- und Steuerrecht mit deren Bezügen zum Themenfeld Arbeit. Gezeigt werden ebenfalls die aktuellen Bezüge und jüngeren Entwicklungen in den jeweiligen Bereichen. Sie erfahren, worauf sich der Markt in der nächsten Zeit hier einstellen muss und welche Maßnahmen u.U. bereits jetzt getroffen werden sollten.

Im Einzelnen:

  • Arbeitszeit – von der Tageshöchst- zur Wochenarbeitszeit
  • Sechs Jahre nach CCOO – Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit
  • Missbrauchsmöglichkeiten bei Steuerfreiheit von Mehrarbeitszuschlägen
  • Bundestariftreuegesetz zur Stärkung von Tarifverträgen – Anschlussfragen an das Tarifrecht
  • Weiterentwicklung statt Ausbau – Neues zur betrieblichen Mitbestimmung
  • Einfluss der dynamischen KI-Entwicklungen auf den Arbeitsplatz und Schutztendenzen
  • Mindestlohn per Gesetz statt durch Mindestlohnkommission – 15 EUR kommen
  • Digitales Zutrittsrecht für Gewerkschaften – Welche technische Umsetzung ist zu erwarten?
  • Digitale Betriebsratswahl und Online-Betriebsratsarbeit
  • Kommende Schritte der sog. Entbürokratisierung im Arbeitsrecht
  • Steuerliche Anreize für Gewerkschaftsmitgliedschaft contra Koalitionsfreiheit
  • Rentnerbeschäftigung und steuerliche Anreize zur Tätigkeit nach Renteneintritt
  • Erneuter Anlauf zur Begrenzung gesehener Scheinselbständigkeit
  • Dauerbrenner in der Diskussion – In welchen Bereichen sind keine Änderungen zu erwarten?
  • Lieferkettengesetz u.a. – Welche gesetzlichen Regelungen sollen zukünftig entfallen?
  • Nicht im Koalitionsvertrag erwähnte oder nur angedeutete umsetzungsbedürftige Regelungen im Arbeitsrecht
  • U.v.a.m.

Arbeitsrecht III, 27.09.2026: Beschäftigtendatenschutz und betriebsbedingte Kündigung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

1. Thema: Aktueller Beschäftigtendatenschutz (2,5 Stunden)

Der Entwurf eines an sich dringend notwendigen Beschäftigtendatengesetzes ist Ende 2024 mit dem Ampel-Aus Makulatur geworden. Gleichwohl steht der Bereich des Beschäftigtendatenschutzes im Zentrum zahlreicher arbeitsrechtlicher Entwicklungen. Gleich ob im Kontext mit Beweisverwertungsfragen, Entschädigungs- bzw. Auskunftsverlangen oder Fragen der Verwendung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der breitflächigen Anwendung von Tools der Künstlichen Intelligenz im Personalbereich – die zu beurteilenden Fragen sind stets anspruchsvoll und geeignet, einen Rechtsstreit im Ergebnis wesentlich zu beeinflussen. 

Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand der Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz und zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung die wesentlichen Linien und Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf. Auch etwaige gesetzgeberische Impuls werden hierbei aufgegriffen.

2. Thema: Die betriebsbedingte Kündigung in Wirtschaftskrise und Rezession (2,5 Stunden)

Nach gefühlt jahrelanger Ruhe im Bereich der betriebsbedingten Kündigung, wohl primär bedingt durch zwischenzeitlich drückenden Fachkräftemangel, bringt die ganz überwiegend nachteilige wirtschaftliche Entwicklung diese Kündigungsart zurück auf die Bühne des Arbeitsrechts. Die statistischen Erfolgsaussichten, eine betriebsbedingte Kündigung in der arbeitsgerichtlichen Prüfung durchzubringen, sind für Arbeitgeber traditionell gering. Sie gilt in ihrer Komplexität zu Recht als besonders fehleranfällig. Verschiedene Unsicherheitsfaktoren wie der Dauerstreit um Details der Massenentlassungsanzeige oder Detailfragen der Sozialauswahl machen einerseits aus Arbeitgebersicht eine besonders sorgfältige Auseinandersetzung mit dieser Kündigungsart erforderlich und bieten andererseits im Arbeitnehmermandat zahlreiche Angriffspunkte. 

Das Seminar zeichnet die Anforderungen an die betriebsbedingte Kündigung exakt nach und zeigt anhand aktueller Rechtsprechung Angriffspunkte wie Fallstricke dieser Kündigungsart auf. Auch Nebenbereiche wie Auswirkungen von parallelen Interessenausgleichen/Sozialplänen oder Neuerungen beim Aufhebungsvertrag werden beleuchtet.

Geplantes Tagungshotel:

HOTEL CAESIUS THERMAE & SPA RESORT ****
Via Peschiera, 3
I – 37011 Bardolino (Provinz Verona)

INTERNET
per EMail: bookingcaesius@europlan.it
oder per Tel.: 0039.045.7219100

Sonder-Konditionen im HOTEL CAESIUS THERMAE & SPA RESORT ****

15 % Rabatt auf das Zimmerkontingent:

Bis zum 01. September 2025 können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in dem Hotel auf das Sonderkontingent zugreifen. Schrieben Sie hierfür bitte eine E-Mail mit der Nennung des Codes „Juristische Meeting“ schreiben an: caesius@europlan.it

Unsere Referent*innen

Dr. Anja Katharina Euler
Referentin

Dr. Anja Katharina Euler

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Arbeitsrechtskanzlei Dr. Euler in Ludwigsburg und Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg

studierte und promovierte an der Universität Konstanz. Sie ist seit Anfang 2000 als Rechtsanwältin zugelassen. In der Arbeitsrechtskanzlei Dr. Euler in Ludwigsburg (www.euler-arbeitsrecht.de) berät sie mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts. Daneben berät und vertritt sie Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits-

Olaf Möllenkamp
Referent

Olaf Möllenkamp

Richter am Arbeitsgericht Lübeck, Einigungsstellenvorsitzender

war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Er ist nach JUVE Handbuch einer der gefragtesten Einigungsstellenvorsitzenden Deutschlands, wobei sein Schwerpunkt im Bereich IT-Mitbestimmung, KI und

Teilnahmegebühren für Gardasee FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

790 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

10 Zeitstunden

620 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im In- und Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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