1. Große praktische Bedeutung für alle Sparten – nicht nur für die Personenversicherung – haben die vielfältigen Fragen rund um den Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Wir werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und ausgerichtet an der rechtlichen Systematik u.a. folgende Dauerbrenner und besondere Probleme erörtern:
– OLG Hamm v. 4.4.2025 u.a. zur Reichweite von Fragen und zur Notwendigkeit einer Begründung
– OLG Braunschweig v. 11.9.2023 (nachgehend BGH v. 23.10.2024) u.a. zur Anfechtungsfrist und zum Einwand unzulässiger Rechtsausübung
– OLG Schleswig v. 21.7.2025 u.a. zur sekundären Darlegungslast und Notwendigkeit einer plausiblen Erklärung
– OLG Dresden v. 28.1.2025 u.a. zur Täuschung durch den Vater des VN
– OLG Frankfurt v. 6.6.2025 u.a. zum Rücktritt beim „Tele-Underwriting“.
2. Vertragliche Obliegenheiten
Wir werden wieder über aktuelle Entscheidungen aus dem Bereich der vertraglichen Obliegenheiten sprechen, die typische Fragestellungen zur Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, die regelmäßig Gegenstand versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen sind, thematisieren. Konkret soll es u.a. um folgende Themen gehen
– Verletzt der VN durch die Verweigerung der geforderten Aufstellung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse seine Auskunftsobliegenheit? Was ist mit Verschulden, Kausalitätsgegenbeweis und Belehrung? (OLG Hamm v. 23.8. 2024).
– Erfasst die Frage nach „reparierten und unreparierten Schäden“ im Schadensanzeigeformular auch Sachmängel des Kfz? (OLG Brandenburg v. 29.10.2025)
– Endet die Obliegenheitenbindung des VN nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch den VR? (OLG Brandenburg v. 24.6.2025)
3. Versicherung für fremde Rechnung
Die in den §§ 43 ff. VVG geregelte Versicherung für fremde Rechnung bereitet in der gerichtlichen Praxis immer wieder Schwierigkeiten, weswegen wir Grundlegendes hierzu insbesondere anhand folgender Entscheidunges besprechen wollen:
– Was ist mit der Klage eines WEG-Eigentümers aus der Wohngebäudeversicherung der WEG bei einem Leitungswasserschaden an seinem Sondereigentum? (OLG München v. 1.10.2025 )- Und was ist mit der Klage des Darlehnsnehmers aus einem Differenzkaskoguppenversicherungsvertrag des Darlehensgebers gegen den VR? (OLG Saarbrücken v. 21.5.2025)