Wir werden in dieser Veranstaltung für die forensische Praxis bedeutsame aktuelle Entscheidungen zu klassischen unfallversicherungsrechtlichen Problemen besprechen. Dabei wird es insbesondere um die Voraussetzungen des Versicherungsfalls „Unfall“, eines Anspruchs auf Invaliditätsleistungen (hierbei den „Klassiker“ die Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung), die Bemessung von Invalidität sowie die anspruchsmindernde Berücksichtigung von Vorschäden/Degeneration gehen. U.a. folgende Entscheidungen sollen thematisiert werden:
- Liegt ein bedingungsgemäßer Unfall bei Nervenschädigung durch ca. 25-minütiges Aneinanderklammern vor? – OLG Hamm v. 4.9.2024
- Welche Anforderungen sind an eine rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung zu stellen? z.B. OLG Bamberg v. 3.7.2025, OLG Brandenburg v. 11.2./8.5.2025, OLG Dresden v. 27.2./11.3.2025
- Kann eine ärztliche Invaliditätsfeststellung eine Schmerzsymptomatik auch ohne ausdrückliche Erwähnung erfassen? – OLG Nürnberg v. 29.9.2025
- Ist eine ärztliche Invaliditätsfeststellung noch erforderlich, auch wenn der Versicherer sich auf den Fristablauf nicht berufen kann? – OLG Stuttgart v. 4.12.2025
- Ermittlung des Invaliditätsgrades bei der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Abzug vorher oder nachher? – OLG Saarbrücken v. 4.2.2026
- Sind bei der „Mitwirkungsklausel“ auch mittelbare Mitwirkungen (zB Medikamenteneinnahme) zu berücksichtigen? – BGH v. 3.12.2025
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