• Freitag, 17. April 2026
  • von 09:30 bis 12:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Versicherungsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zur Personenversicherung: Private Berufsunfähigkeits-, Unfall und Krankenversicherung

  • Versicherungsrecht

Highlights Personenversicherung

 

Im ersten Teil der Veranstaltung sollen für die forensische Praxis bedeutsame aktuelle Entscheidungen zu klassischen Fragen der Unfallversicherung angesprochen werden:

– Wann liegt ein bedingungsgemäßer Unfall vor?

– Wann ist ein unfallbedingter Gesundheitsschaden nachgewiesen: OLG Dresden v. 21.1.2025 (Ruptur der Supraspinatussehne bei degenerativen Vorschäden und erst später Bildgebung), LG Freiburg v. 22.2.2024 (Auffahrunfall:  Rotatorenmanschettenruptur und Schultersteife unfallbedingt?)

– Keine rechtzeitige, ordnungsgemäße ärztliche Invaliditätsfeststellung: Was nun? – OLG Dresden v. 27.2./11.3.2025, OLG Braunschweig v. 12.2.2025

– Wie richtig Invalidität bemessen und was gilt bei „Mitwirkung“, insbesondere wann sind (degenerative) Vorschäden anspruchsmindernd zu berücksichtigen? – OLG Dresden v. 21.1.2025

 

Im zweiten Teil wollen wir typische prozessuale Problemlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung anhand aktueller Entscheidungen besprechen, und zwar:

– Was heißt „infolge Krankheit usw.“? – OLG Frankfurt v. 27.3.2025

– Was bedeutet die Behauptung „seit dem …“ berufsunfähig zu sein für die gerichtliche Prüfung? Zugleich zur Unterscheidung von Versicherungsfall und Streitgegenstand – OLG Celle v. 27.2.2025

– Welche Anforderungen sind an eine wirksames Nachprüfungsentscheidung zu stellen: Setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit „spiegelbildliche“ Berufsfähigkeit voraus? OLG Oldenburg v. 9.12.2024, OLG München v. 1.8.2024, OLG Hamm v. 16.2.2024

 

 

Im dritten Teil soll der Blick auf die aktuelle Entscheidung des BGH v. 12.3.2025 zur Frage der Wirksamkeit einseitiger Ersetzung der unwirksamen Klausel über die Herabsetzung des Krankentagegeldes

 

Aktualisierungen bleiben vorbehalten!

 

Udo Spuhl
Referent

Udo Spuhl

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Zivilkammer 24)

ist seit dem Jahr 2002 Richter in Berlin. Von Mitte 2005 war er beim Landgericht in einer Spezialkammer für Privatversicherungsrecht tätig. Im Jahr 2013 wurde er an das Kammergericht Berlin abgeordnet und ist seit Anfang 2017 Vorsitzender einer Versicherungskammer (der Zivilkammer 24) des Landgerichts Berlin II. Herr Spuhl referiert im

Dr. Sven Marlow
Referent

Dr. Sven Marlow

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht)

war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“ (BLD), einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin, bei dem er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit 1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende

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    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

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  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

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  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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