• Donnerstag, 20. November 2025
  • von 09:45 bis 12:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Versicherungsrecht

Die Grundlagen der Kaskoversicherung Teil 2

  • Versicherungsrecht

Insbesondere Regress bei Trunkenheitsfahrten und Unfallflucht

 

Besprochen wird zunächst die Frage, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen der Kfz – Haftpflichtversicherer den Fahrer in Regress nehmen kann. Davon zu unterscheiden sind die Situationen, in denen wegen eines Risikoausschlusses (Insbesondere Vorsatz oder Schäden an beförderten Sachen) keine Eintrittspflicht der Kfz – Haftpflichtversicherung besteht (und der Schädiger den Schaden allein zu tragen hat).

1.Regress bei Trunkenheitsfahrten (BGH IV ZR 225/10 zur Leistungskürzung; Beweislast des Versicherers für Ausfallerscheinungen bei relativer Fahruntüchtigkeit OLG Brandenburg, Urt. v. 08.01.2020 – 11 U 197/18; Zusammentreffen von Kaskoschaden und Regress OLG Saarbrücken, Urt. v. 30. 10. 2014 – 4 U 165/¬13)

2. Regress bei Unfallflucht (OLG Celle 8 U 210/18; OLG Dresden 4 U 447/18); Neufassung der AKB

3. Wettfahrten, Neufassung der Rennklausel nach der Novelle der KfzPflVV

4. Addition bei mehreren Obliegenheitsverletzungen ? (BGH NZV 2006, 78 = r+s 2006, 100)

5. Abgrenzung zu Tarifmerkmalen (Fahrerkreis; Laufleistung, Garage)

6. Die Risikoausschlüsse in der Kfz – Haftpflichtversicherung

a) Schäden an mit dem Kfz beförderten Sachen (OLG Celle 14 U 58/23; OLG Jena r+s 2019, 691)

b)  Schäden beim Verstellen des Fahrersitzes (LG Erfurt r+s 2013, 424; Computer)

b). Vorsatz und Raserfälle. Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlichem Ausbremsen (LG Bochum, Urteil vom 14. Januar 2021 – I-8 O 428/19)

c) Schäden beim Steuern eines fremden Kfz (Sachschäden, verletzte Insassen, Fahrerschutzversicherung)

 

 

Edmund Schmitt
Referent

Edmund Schmitt

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln a.D. („Versicherungssenat“) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Prof. Dr. Karl Maier
Referent

Prof. Dr. Karl Maier

Direktor der Forschungsstelle Versicherungsrecht am Institut für Versicherungswesen (IVW) der TH Köln

nach Studium und Promotion an der Universität Freiburg arbeitete Prof. Maier von 1984 bis 1992 als Sozius einer wirtschafts- und versicherungsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg und war als Konkursverwalter tätig. Von 1992 bis 1994 hielt er eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln inne. Von 1994 bis

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Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

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Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

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