Die Referentin wird mit Beispielrechnungen die Anwendung der korrekten Gebührentabelle nach dem KostBRÄG 2025 darstellen. Verschenken Sie kein Geld!
Die gegnerische Versicherung zahlt nicht den geltend gemachten Gebührensatz? Die Zahlung der Ei-nigungsgebühr wird abgelehnt? Es werden höhere Ansprüche geltend gemacht, als von der Versiche-rung erstattet? Effiziente und zügige Abrechnung durch viele Berechnungsbeispiele. Sabine Jung-bauer bringt die Probleme der Praxis auf den Punkt.
Schwerpunkte des Seminars:
– Höhe der Geschäftsgebühr – Checkliste zum Ansatz höherer Gebühren
– die Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG beleuchtet
– Tätigkeitsumfang – höherer Gebührensatz
– prakt. Listen zur Gebührenoptimierung
– Vorsicht Falle: Prozessführung wann noch wirtschaftlich?
– Der BGH gibt vor: Kosten als Haupt- oder Nebenforderung?
– Nur teilweise Regulierung der Versicherung – wie geht es weiter?
– Der unbedingte Klageauftrag – Abgrenzungsprobleme vermeiden!
– Terminsgebühr für Vergleiche / Einigungen ohne Beteiligung des Gerichts
– BGH: Abrechnungsverhalten oder Einigung? Einigungsgebühr aus welchem Wert?
– Klagerücknahme oder Hauptsacheerledigung nach Zahlung des Versicherers?
– Gerichtskostenreduzierung in welchen Fällen?