Rechtsanwälte/-innen, die auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig sind, werden in der Regel mehrfach mit der Verteidigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort beauftragt.
Gegenstand des Seminars sind die praktischen Verteidigungsmöglichkeiten im Bereich der Wahrnehmbarkeit sowie den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB. Dabei wird aus technischer Sicht auf
die Möglichkeiten und Grenzen der Nachweisbarkeit eines Unfallfluchtdeliktes insbesondere im Hinblick auf die
akustische, taktile, kinästhetische und vestibuläre Wahrnehmbarkeit von Kleinkollisionen eingegangen.
Aber kann der technische Sachverständige wirklich klären, ob der Mandant eine Kollision wahrgenommen hat? Ist der technische Sachverständige überhaupt der Richtige oder braucht es weiterer Professionen?
Hierzu mehr im Seminar, wobei auch Kenntnisse über die Möglichkeiten zur Prüfung der Schadenkompatibilität und der Schadenhöhe vermittelt werden.