• Dienstag, 8. Dezember 2026
  • von 08:30 bis 14:00 Uhr
  • geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht

Aktuelles rund um das Kraftfahrzeug

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Ziel des Seminars ist eine kompakte Darstellung der zentralen und praxisrelevanten Regelungen der Kraftfahrtversicherung – dargestellt anhand der aktuellen Rechtsprechung.

 

Im Einzelnen:

I. Folgen unterlassener Einbeziehung der AKB (OLG Brandenburg, Beschl. v. 04,06,2025 – 11 W 7/2025).

II. Der Umfang der Kfz–Haftpflichtversicherung (Schäden beim Tanken, bei der Fahrzeugreparatur, beim Entladen und Beladen des Kfz mit Einkaufswagen, etc.).

III. Der Regress des Kfz–Haftpflichtversicherers (Voraussetzungen und Abwehrmöglichkeiten)

– bei Trunkenheitsfahrten (OLG Saarbrücken Urt. v. 30. 10. 2014 – 4 U 165/13)

– bei Unfallflucht (LG Hamburg Urt. v. 28.1.2026 – 308 O 263/24, OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.03.2025 – 11 U 143/24 – ist es immer kausal, wenn sich Alkoholisierung nicht feststellen lässt? Hierzu auch AG Zeitz, Urteil vom 25.07.2024 – 4 C 286/23).

IV. Die – wichtigsten – versicherten Ereignisse in der Kaskoversicherung:

1. Abgrenzung von (versichertem) Trickdiebstahl und Betrug (BGH VersR 75, 225; KG Berlin r+s 2019, 141; OLG Saarbrücken ZfS 2010, 156; r+s 2007, 314).

2. Ersatz von Fahrzeugschäden beim Diebstahl in der Teilkaskoversicherung? Wie ist die Rechtslage, wenn das Fahrzeug zur Entwendung nicht versicherter Teile (z.B. Gepäck, USB-Stick, mobiles Navi) aufgebrochen wird. Beweisfragen (LG Frankfurt, r+s 2016, 291; LG Aurich VersR 2020, 1178; AG München NJW-RR 2010, 332 = DAR 2010, 95).

3. Wildschadenklausel und Abwicklung von Schäden durch Ausweichen vor dem Wild (u.a. Ersatz von dem Aufprall nachfolgenden Schäden; erweiterter Aufwendungsersatz; Aufwendungsersatz auch bei Reflexhandlung; Gebotenheit der Aufwendungen; Beweisfragen [OLG München BeckRS 2015, 14243 = ZfS 2015 698; KG Berlin BeckRS 2021, 5052; OLG Saarbrücken r+s 2011, 380; OLG Hamm r+s 2021, 448]).

4. Naturereignisse/Überschwemmung; insbesondere Hineinfahren in eine überschwemmte Fahrbahn (OLG Karlsruhe r+s 2020, 264 = VersR 2020, 616; OLG Hamm r+s 2017, 7 = VersR 2017, 151).

5. Abgrenzung von versichertem Unfall und nicht versichertem Betriebsschaden bei Fahrzeugschäden durch Überfahren von Bodenschwellen/Fahrbahnschäden (OLG Saarbrücken r+s 2019, 138; LG München r+s 2017, 136 einerseits, LG Nürnberg-Fürth r+s 2017, 137 andererseits).

V. Art und Umfang der Entschädigungsleistung in der Kaskoversicherung

1. Totalschadenersatz.

2. Neupreisentschädigung (u.a. bei Kfz-Leasing; Reinvestitionsklausel; Fristberechnung).

3. Reparaturschadenersatz und Anforderungen an eine Reparaturrechnung bei Abrechnung in der Kaskoversicherung (OLG Hamm r+s 2021, 449).

4. Erstattung der Kosten einer markengebundenen Werkstatt (BGH r+s 2016, 27).

5. Ermittlung des fiktiven Restwertes (BGH VersR 2021, 761).

6. Gelten die im Kfz-Haftpflichtrecht maßgeblichen Grundsätze des sog. „Werkstattrisikos“ auch in der Kaskoversicherung? (bejahend LG Nürnberg-Fürth r+s 2022, 677; AG Kassel r+s 2024, 67; Staudinger/Runge NJW 2024, 1996, 1998; a.M. LG Hamburg, r+s 2025, 1025 = NZV 2025, 408 m. zust. Anm. Bachmor, LG Heilbronn 4 S 10/24 – Revision beim BGH unter IV ZR 235/25 anhängig; Grams FD-VersR 2025, 808331).

7. Entschädigungsleistungen beim Kfz-Leasing in der Kaskoversicherung (Berechnung der Neupreisentschädigung; GAP-Deckung; Anspruchsinhaber des Neuwertanteils beim Kfz-Leasing).

8. Wichtige Neuregelungen in den AKB 2015, Stand 30.04.2025 (u.a.

Änderungen beim Sachverständigenverfahren; Wegfall des Abtretungsverbots).

Edmund Schmitt
Referent

Edmund Schmitt

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln a.D. („Versicherungssenat“) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen

war Vorsitzender des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln, der zuständig ist für Beschwerden und Berufungen in Sachversicherungssachen und Personenversicherungssachen, soweit der Streit Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung betrifft. Seit dem 01.01.2022 ist er im Ruhestand. Nach Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Köln war Herr Schmitt zunächst bis Ende 1991 als

Prof. Dr. Karl Maier
Referent

Prof. Dr. Karl Maier

Direktor der Forschungsstelle Versicherungsrecht am Institut für Versicherungswesen (IVW) der TH Köln

nach Studium und Promotion an der Universität Freiburg arbeitete Prof. Maier von 1984 bis 1992 als Sozius einer wirtschafts- und versicherungsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg und war als Konkursverwalter tätig. Von 1992 bis 1994 hielt er eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln inne. Von 1994 bis

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

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Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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  • Do., 19.03.26
  • 09:45 - 12:30
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  • Fr., 20.03.26
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Was gibt es Neues zur Versicherer- und Vermittlerhaftung?
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  • Mi., 25.03.26
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Rückabwicklung, Rückkaufswert und Rentenfaktor – Aktuelles zur Lebensversicherung