• Montag, 8. Dezember 2025
  • von 14:15 bis 17:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht

Die Grundlagen der Kfz-Haftpflichtversicherung II

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Insbesondere Regress bei Trunkenheitsfahrten und Unfallflucht

Besprochen wird zunächst die Frage, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen der Kfz – Haftpflichtversicherer den Fahrer in Regress nehmen kann. Davon zu unterscheiden sind die Situationen, in denen wegen eines Risikoausschlusses (Insbesondere Vorsatz oder Schäden an beförderten Sachen) keine Eintrittspflicht der Kfz – Haftpflichtversicherung besteht (und der Schädiger den Schaden allein zu tragen hat).

1.Regress bei Trunkenheitsfahrten (BGH IV ZR 225/10 zur Leistungskürzung; Beweislast des Versicherers für Ausfallerscheinungen bei relativer Fahruntüchtigkeit OLG Brandenburg, Urt. v. 08.01.2020 – 11 U 197/18; Zusammentreffen von Kaskoschaden und Regress OLG Saarbrücken, Urt. v. 30. 10. 2014 – 4 U 165/¬13)

2. Regress bei Unfallflucht (OLG Celle 8 U 210/18; OLG Dresden 4 U 447/18); Neufassung der AKB

3. Wettfahrten, Neufassung der Rennklausel nach der Novelle der KfzPflVV

4. Addition bei mehreren Obliegenheitsverletzungen? (BGH NZV 2006, 78 = r+s 2006, 100)

5. Abgrenzung zu Tarifmerkmalen (Fahrerkreis; Laufleistung, Garage)

6. Die Risikoausschlüsse in der Kfz – Haftpflichtversicherung
a) Schäden an mit dem Kfz beförderten Sachen (OLG Celle 14 U 58/23; OLG Jena r+s 2019, 691)
b)  Schäden beim Verstellen des Fahrersitzes (LG Erfurt r+s 2013, 424; Computer)
b). Vorsatz und Raserfälle. Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlichem Ausbremsen (LG Bochum, Urteil vom 14. Januar 2021 – I-8 O 428/19)
c) Schäden beim Steuern eines fremden Kfz (Sachschäden, verletzte Insassen, Fahrerschutzversicherung)

Prof. Dr. Karl Maier
Referent

Prof. Dr. Karl Maier

Direktor der Forschungsstelle Versicherungsrecht am Institut für Versicherungswesen (IVW) der TH Köln

nach Studium und Promotion an der Universität Freiburg arbeitete Prof. Maier von 1984 bis 1992 als Sozius einer wirtschafts- und versicherungsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg und war als Konkursverwalter tätig. Von 1992 bis 1994 hielt er eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln inne. Von 1994 bis

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    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
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    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

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  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
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Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

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Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

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    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

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