Im Einzelnen u.a.:
• Der Halter als Subjekt der Abwägung – Problem: Leasingfahrzeug
• Abgrenzung zur Quotenbildung beim Radfahrer- bzw. Fußgängerunfall
• Die Betriebsgefahr als Objekt der Abwägung: subjektive und objektive Erhöhung, Ursächlichkeit
• Der Vertrauensgrundsatz und Schutzzweckerwägungen
• Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises
• tagesaktuelle Rechtsprechung zur Quotenbildung mittels Anscheinsbeweis