Zu dem am 01.04.2024 in Kraft getreten Konsumcannabisgesetz sind seitdem zahlreiche Entscheidungen ergangen. Im Seminar wird die bisherige Rechtsprechung zum neuen Gesetz kompakt zusammengefasst. Zu den noch nicht geklärten Fragen im KCanG werden aus Verteidigersicht Lösungsansätze anhand praktischer Fallbeispiele dargestellt. Aktuelle Entwicklungen zu möglichen gesetzgeberischen Anpassungen werden erörtert.
Folgende Themenbereiche werden im Seminar behandelt:
- Darstellung der bisherigen Rechtsprechung zum KCanG
- Praktische Erfahrungen und Verteidigungsstrategien
- Offene Punkte: Mitbesitz, Eigenanbau (Was zählt als Cannabispflanze?)
- Freigrenze oder Freimenge – wieviel Cannabis kann eingezogen werden?
- Umgang mit Abstinenzweisungen in der Bewährung
- Tilgungsmöglichkeiten von alten Einträgen nach § 40 KCanG
- Der Aufreger: Beibehaltung der „nicht geringen Menge“