• Montag, 26. Oktober 2026
  • von 13:30 bis 16:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Strafrecht

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

  • Strafrecht

„U-Haft schafft Rechtskraft“? – Verteidigungsstrategien gegen Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft hat sich in der Praxis vielfach von einem Sicherungsinstrument zu einem faktischen Druckmittel im Strafverfahren entwickelt. Trotz rückläufiger Kriminalitätszahlen steigt die Zahl der Untersuchungsgefangenen weiter an, während strukturelle Überlastungen der Justiz zu erheblich verlängerten Haftdauern führen. Dies erfordert effektive Verteidigungsstrategien zur Beendigung der Inhaftierung des Mandanten.

Als schwerwiegendster Grundrechtseingriff der Strafprozessordnung wird Untersuchungshaft in der Praxis häufig unter großzügiger Annahme von Haftgründen – insbesondere der Fluchtgefahr – angeordnet und aufrechterhalten. Gerade in erstinstanzlich landgerichtlichen Verfahren wird das Beschleunigungsgebot nicht selten ausgereizt oder verletzt. Neuere empirische Untersuchungen zeigen, dass Fluchtprognosen in der Mehrzahl der untersuchten Fälle nicht tragfähig begründet sind. Daraus ergeben sich erhebliche Ansatzpunkte für eine konsequente Verteidigung gegen Untersuchungshaft.

Die Fortbildung richtet sich an erfahrene Strafverteidiger*innen, aber auch an junge Kolleginnen und Kollegen und vermittelt vertiefte Kenntnisse zur rechtlichen und taktischen Verteidigung gegen Untersuchungshaft. Im Mittelpunkt stehen die Argumentationslinien der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung, prozessuale Stellschrauben sowie strategische Überlegungen für Haftprüfung, Haftbeschwerde und OLG-Verfahren nach §§ 121, 122 StPO.

Schwerpunkte der Fortbildung:

  • Verteidigung bei vorläufiger Festnahme und Vorführung
  • Haftbefehl und Haftgründe: Angriffspunkte und Argumentationsstrategien
  • Haftprüfung, Haftbeschwerde und weitere Beschwerde – taktische Unterschiede
  • Kommunikation und Verhandlungsführung in Haftprüfungsterminen
  • Beschleunigungsgebot und Sechs-Monats-Frist (§ 121 StPO) als Verteidigungsinstrument
  • Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht (§§ 121, 122 StPO): typische Fehler, Erfolgsstrategien
  • Flucht- und Verdunkelungsgefahr: Prognosekritik und praktische Einwände
  • Beschränkungen nach § 119 StPO und ihre angreifbare Ausgestaltung
  • Untersuchungshaftvollzug und Verteidigungsansätze aus der Haftsituation heraus
  • Aktuelle Rechtsprechung der Obergerichte zur Untersuchungshaft
Nicole Friedrich
Referentin

Nicole Friedrich

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Versick & Friedrich, Minden

….ist als Anwältin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Seit 2003 ist sie Fachanwältin für Strafrecht. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann Sie im Büro des Rechtanwaltes Gerhard Jungfer in Berlin. Danach war sie Partnerin der auf Strafverteidigung spezialisierten Kanzlei der Rechtsanwälte Friedrich &

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Strafrecht:

Live online
  • Fr., 30.01.26
  • 14:30 - 17:15
    • Dr. Bernd Wagner
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Strafverteidigung im Abo
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  • Mo., 23.03.26
  • 09:45 - 12:30
    • Nicole Friedrich
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Strafverteidigung für „Anfänger*innen“
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  • Do., 09.04.26
  • 08:30 - 14:00
    • Christoph Günther
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Aktuelle Rechtsprechung und Angriffspunkte zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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  • Fr., 17.04.26
  • 09:15 - 12:00
    • Gracia Dahmen
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  • Verkehrsrecht
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EU-Fahrerlaubnis