• Montag, 30. November 2026
  • von 13:30 bis 16:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Strafrecht

Verteidigung bei Vorwurf „Kinderpornografie“

  • Strafrecht

Verteidigungsstrategien beim Vorwurf des Besitzes oder Verbreitens kinderpornographischer Inhalte (§ 184 b StGB)

Kaum ein Deliktsbereich ist in den vergangenen Jahren rechtspolitisch und praktisch so stark in Bewegung geraten wie § 184b StGB. Nach der Heraufstufung zum Verbrechen im Jahr 2021 und der damit verbundenen erheblichen Verschärfung des Strafrahmens hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 28.06.2024 erneut korrigierend eingegriffen. Für die Verteidigung bedeutet dies eine hochkomplexe Gemengelage aus materiell-rechtlichen Änderungen, verfahrensrechtlichen Besonderheiten und erheblichem tatsächlichem Druck bereits im Ermittlungsverfahren.

Die Verfahren beginnen oftmals mit einer Verdachtsmeldung des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) und münden häufig unmittelbar in Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen. Frühzeitige strategische Weichenstellungen sind daher entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf und mögliche Verteidigungsoptionen.

Die Fortbildung richtet sich an Strafverteidiger*innen und vermittelt vertiefte Kenntnisse zu materiell-rechtlichen, technischen und taktischen Verteidigungsansätzen in Verfahren wegen des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Im Mittelpunkt steht die praktische Verteidigung im Ermittlungsverfahren, der Umgang mit IT-forensischen Auswertungen sowie Strategien zur Vermeidung oder Begrenzung einer Hauptverhandlung.

Schwerpunkte der Fortbildung:

  • § 184b StGB: objektiver und subjektiver Tatbestand nach aktueller Gesetzeslage
  • Abgrenzung zwischen Kinder- und Jugendpornografie
  • Typischer Ablauf des Ermittlungsverfahrens
  • Bedeutung und rechtliche Einordnung von Verdachtsmeldungen des NCMEC
  • Verteidigung bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Verteidigungsansätze nach Auswertung sichergestellter Datenträger und bei überlangen Verfahrensdauern
  • Umgang mit IT-forensischen Auswertungen („Gutachten“) und Kostenfragen
  • Unbewusster Besitz kinderpornographischer Inhalte
  • Verteidigung im Spannungsfeld zwischen Strafverfahren und persönlicher Situation des Mandanten (u.a. Therapieaspekte)
  • Verteidigungsstrategien mit dem Ziel einer Verfahrensbeendigung ohne Hauptverhandlung
Nicole Friedrich
Referentin

Nicole Friedrich

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Versick & Friedrich, Minden

….ist als Anwältin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Seit 2003 ist sie Fachanwältin für Strafrecht. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann Sie im Büro des Rechtanwaltes Gerhard Jungfer in Berlin. Danach war sie Partnerin der auf Strafverteidigung spezialisierten Kanzlei der Rechtsanwälte Friedrich &

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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  • Fr., 30.01.26
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    • Dr. Bernd Wagner
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  • Mo., 23.03.26
  • 09:45 - 12:30
    • Nicole Friedrich
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  • Do., 09.04.26
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    • Christoph Günther
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Aktuelle Rechtsprechung und Angriffspunkte zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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  • Fr., 17.04.26
  • 09:15 - 12:00
    • Gracia Dahmen
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  • Verkehrsrecht
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EU-Fahrerlaubnis