Verteidigungsstrategien beim Vorwurf des Besitzes oder Verbreitens kinderpornographischer Inhalte (§ 184 b StGB)
Kaum ein Deliktsbereich ist in den vergangenen Jahren rechtspolitisch und praktisch so stark in Bewegung geraten wie § 184b StGB. Nach der Heraufstufung zum Verbrechen im Jahr 2021 und der damit verbundenen erheblichen Verschärfung des Strafrahmens hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 28.06.2024 erneut korrigierend eingegriffen. Für die Verteidigung bedeutet dies eine hochkomplexe Gemengelage aus materiell-rechtlichen Änderungen, verfahrensrechtlichen Besonderheiten und erheblichem tatsächlichem Druck bereits im Ermittlungsverfahren.
Die Verfahren beginnen oftmals mit einer Verdachtsmeldung des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) und münden häufig unmittelbar in Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen. Frühzeitige strategische Weichenstellungen sind daher entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf und mögliche Verteidigungsoptionen.
Die Fortbildung richtet sich an Strafverteidiger*innen und vermittelt vertiefte Kenntnisse zu materiell-rechtlichen, technischen und taktischen Verteidigungsansätzen in Verfahren wegen des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Im Mittelpunkt steht die praktische Verteidigung im Ermittlungsverfahren, der Umgang mit IT-forensischen Auswertungen sowie Strategien zur Vermeidung oder Begrenzung einer Hauptverhandlung.
Schwerpunkte der Fortbildung:
- § 184b StGB: objektiver und subjektiver Tatbestand nach aktueller Gesetzeslage
- Abgrenzung zwischen Kinder- und Jugendpornografie
- Typischer Ablauf des Ermittlungsverfahrens
- Bedeutung und rechtliche Einordnung von Verdachtsmeldungen des NCMEC
- Verteidigung bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Verteidigungsansätze nach Auswertung sichergestellter Datenträger und bei überlangen Verfahrensdauern
- Umgang mit IT-forensischen Auswertungen („Gutachten“) und Kostenfragen
- Unbewusster Besitz kinderpornographischer Inhalte
- Verteidigung im Spannungsfeld zwischen Strafverfahren und persönlicher Situation des Mandanten (u.a. Therapieaspekte)
- Verteidigungsstrategien mit dem Ziel einer Verfahrensbeendigung ohne Hauptverhandlung