Der Vortrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Verfolgung von Kriminalität im Internet und deren praktischer Umsetzung. Hierbei wird insbesondere Wert darauf gelegt, die in der Praxis regelmäßig auftretenden Fallsituationen anschaulich zu vermitteln.
Der Vortrag richtet sich an Strafverteidiger und Fachanwälte für IT-Recht. Besondere technische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Er gliedert sich in drei Teile:
I. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz und sonstige allgemeine Bestimmungen
In einer kurzen Einführung werden die wesentlichen Bestimmungen zur Zuständigkeit im Allgemeinen und bei Internetstraftaten im Besonderen sowie die Verantwortlichkeit der am Internet Beteiligten dargestellt (ca. 10 %).
II. Typischer Ermittlungsablauf
Vom Eingang der Anzeige bis zum Abschluss des Strafverfahrens werden typische Sach- und Prozessrechtsprobleme vorgestellt. Es geht etwa um die praktische Umsetzung und die strafprozessuale Zulässigkeit von offenen und verdeckten polizeilichen Ermittlungen im Internet, insbesondere im Darknet, die Erlangung von Bestands-, Verkehrs-, Nutzungs- und Inhaltsdaten sowie um sonstige typische Problembereiche im Ermittlungsverfahren wie beispielsweise bei der Durchsuchung, Sicherstellung und Auswertung von Computern und Mobiltelefonen (ca. 50 %).
III. Typische Straftatbestände im Internet
Im letzten Teil werden die typischen, im Internet auftretenden Straftatbestände besprochen. Hierbei geht es nicht nur um klassische Computerkriminalität im engeren Sinn, sondern insbesondere auch um Delikte, die jeden Strafverteidiger beschäftigen können, wie beispielsweise Betrug oder Fälschung beweiserheblicher Daten (ca. 40 %).