„Hass ist nicht strafbar“, sagte einst ein Verteidiger mit Verbindungen zur extremistischen Szene zum Autor. Aber Hass verursacht Straftaten. Die Hasskriminalität insbesondere in der Form des Hate Speech nimmt nicht nur in der gesellschaftlichen Diskussion, sondern auch im juristischen Alltag zunehmend Raum ein. Mit jedem aktuellen politischen oder gesellschaftlichen Konflikt treten hierbei neue Akteure und neue Erscheinungsformen zutage.
Einleitend beschäftigt sich der Vortrag mit der Entstehung des Begriffs der Hasskriminalität und dessen Folgen für die Gesellschaft.
Im zweiten Teil geht es um die für die Hasskriminalität einschlägigen Strafnormen des besonderen Teils sowie die relevanten Vorschriften wie des allgemeinen Teils des StGB.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die juristisch korrekte Abwägung der Meinungsäußerungsfreiheit zu den einzelnen Straftatbeständen.
Nicht Gegenstand des Vortrags sind Staatsschutzdelikte im Sinn von § 120 GVG.
Im dritten Teil werden die Ermittlungsansätze zur Täteridentifizierung und Täterüberführung und deren juristische Grundlagen und Grenzen besprochen. Angefangen mit gesetzlichen Meldepflichten sowie polizeilichen OSINT-Ermittlungen über klassischen Überwachungsmaßnahmen bis hin zur Durchsuchung und Vernehmung.
Gegenstand des vierten Teils sind die besonderen Anforderungen an Anklagen bei Hasskriminalität im Internet.
Der Vortrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Bedeutung des Deliktsbereichs im juristischen, gesellschaftlichen und politischen Kontext.
Der Vortrag richtet sich an Praktiker. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Zum Vortrag erhält jeder Teilnehmer ein umfangreiches Skript in Fließtext, in dem sich sämtliche Inhalte sowie sämtliche aktuellen gesetzlichen Vorschriften detailliert nachlesen lassen.