• Freitag, 29. August 2025
  • von 08:30 bis 14:00 Uhr
  • geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Strafrecht

Hasskriminalität im Internet

  • Strafrecht

„Hass ist nicht strafbar“, sagte einst ein Verteidiger mit Verbindungen zur extremistischen Szene zum Autor. Aber Hass verursacht Straftaten. Die Hasskriminalität insbesondere in der Form des Hate Speech nimmt nicht nur in der gesellschaftlichen Diskussion, sondern auch im juristischen Alltag zunehmend Raum ein. Mit jedem aktuellen politischen oder gesellschaftlichen Konflikt treten hierbei neue Akteure und neue Erscheinungsformen zutage.

 
Einleitend beschäftigt sich der Vortrag mit der Entstehung des Begriffs der Hasskriminalität und dessen Folgen für die Gesellschaft.
 
Im zweiten Teil geht es um die für die Hasskriminalität einschlägigen Strafnormen des besonderen Teils sowie die relevanten Vorschriften wie des allgemeinen Teils des StGB.
 
Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die juristisch korrekte Abwägung der Meinungsäußerungsfreiheit zu den einzelnen Straftatbeständen.
 
Nicht Gegenstand des Vortrags sind Staatsschutzdelikte im Sinn von § 120 GVG.
 
Im dritten Teil werden die Ermittlungsansätze zur Täteridentifizierung und Täterüberführung und deren juristische Grundlagen und Grenzen besprochen. Angefangen mit gesetzlichen Meldepflichten sowie polizeilichen OSINT-Ermittlungen über klassischen Überwachungsmaßnahmen bis hin zur Durchsuchung und Vernehmung.
 
Gegenstand des vierten Teils sind die besonderen Anforderungen an Anklagen bei Hasskriminalität im Internet.
 
Der Vortrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Bedeutung des Deliktsbereichs im juristischen, gesellschaftlichen und politischen Kontext.
 
 
 
Der Vortrag richtet sich an Praktiker. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
 
Zum Vortrag erhält jeder Teilnehmer ein umfangreiches Skript in Fließtext, in dem sich sämtliche Inhalte sowie sämtliche aktuellen gesetzlichen Vorschriften detailliert nachlesen lassen.
Martin Reiter
Referent

Martin Reiter

Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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