Verkehrsstrafsachen bleiben in Bewegung. Neue gesetzgeberische Impulse, fortentwickelte Rechtsprechung und dogmatische Präzisierungen des BGH verschieben die Verteidigungslinien in zentralen Fallgruppen teils spürbar. Gerade in grenznahen Bereichen zwischen riskantem Fahrverhalten, Nötigung und Straßenverkehrsdelikten zeigt sich, dass tragfähige Verteidigung nicht bei der Falldramatik stehen bleiben darf, sondern bei Tatbestand, Zurechnung, Vorsatz und Beweiswürdigung ansetzen muss.
Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in Legislative und Rechtsprechung und arbeitet deren Bedeutung für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen heraus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf neueren Entwicklungen rund um § 315d StGB sowie auf der weiterhin praktisch bedeutsamen Abgrenzung strafbarer Nötigung nach § 240 StGB in verkehrstypischen Konfliktlagen.
Voraussichtliche Schwerpunkte (Auszug):
- § 315d StGB: neue Entscheidungen, Vorsatzfragen, Konkurrenzverhältnisse und Verteidigungsansätze
- § 240 StGB im Straßenverkehr: Reichweite, Abgrenzungen und aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung
- Folgerungen für Mandatsbearbeitung, Einlassungsstrategie und revisionsfeste Argumentation