Update: Im Seminar wird auf das neue Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) umfänglich eingegangen, dem der Bundesrat am 21.03.2025 jüngst seine Zustimmung erteilt hat.
Im Einzeln:
• Grundgebühr und Verfahrensgebühren und deren Verhältnis
• Allgemeine Terminsgebühr und Terminsgebühr für Hauptverhandlungstermine, Terminsgebühr bei geplatztem Termin
• Längenzuschläge und Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG (Mandant nicht auf freiem Fuß)
• Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG (Einstellung, Einspruchs- und Rechtsmittelrücknahme, Nichteröffnung, Rücknahme der Anklage, § 411 StPO)
• Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG bei Einziehung und verwandten Maßnahmen
• Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4143, 4144 VV RVG im Adhäsionsverfahren, Einigungsgebühr, Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG
• Vergütung des Zeugenbeistands, Terminsvertreters, Nebenklägerbeistands und des im Wege der PKH zugezogener Nebenklagevertreters
• Auslagen: Reisekosten, Auslagen-, Dokumenten- und Aktenversendungspauschale, Umsatzsteuer