• Mittwoch, 5. November 2025
  • von 11:45 bis 14:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Strafrecht

Part 2:

Anträge in der strafrechtlichen Hauptverhandlung, wenn alles verloren scheint

  • Strafrecht

Oftmals schwindet während der Hauptverhandlung die Hoffnung, dass die Verteidigungsziele erreicht werden könnten. Dann steht die Verteidigung vor der Aufgabe, entweder das Ziel anzupassen (zB von Freispruch- zur Zumessungsverteidigung) oder am bisherigen Ziel festzuhalten und weiter dafür zu kämpfen. Oftmals hat man zu diesem Zeitpunkt sein Pulver bereits verschossen. Die zu Beginn auf der Hand liegende Argumentation ist eingeführt, die Beweisanträge sind gestellt, abgearbeitet oder abgelehnt, die Fragen an Zeugen und Sachverständige sind gestellt und beantwortet und dennoch deutet alles auf eine unerwünschte Verurteilung hin. Wie geht man in solchen Situationen vor? Gibt es Verteidigungskonzepte in höchster Not? Was kann man mit dem Plädoyer erreichen?
 
Der Vortrag gibt Hinweise zu Verteidigungsmöglichkeiten und stellt anhand praktischer Beispiele besondere Formen von Beweisanträgen vor, die insbesondere in solchen Situationen angebracht werden können.

Dr. Bernd Wagner
Referent

Dr. Bernd Wagner

Rechtsanwalt, Kanzlei BG124, Hamburg

…war nach dem Jurastudium in Tübingen und Freiburg zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther und promovierte 1988 als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jürgen Baumann am Fachbereich Rechtswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Von einer Habilitationsstelle an der Universität Hamburg folgte er 1995 einem Ruf der Universität

Dieses Seminar ist Part 2 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) Strafrecht – am 05.11.2025

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,5 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Strafrecht – Verteidigung für „Anfänger“

  • Mi., 05.11.25
  • 08:30 - 11:15
    • Nicole Friedrich
Part 3:

Juristen und Psychiater – Die Feststellung der Schuldfähigkeit

  • Mi., 05.11.25
  • 15:00 - 17:45
    • Ulrich Subatzus

Zeitplan

Part 1:

Strafrecht – Verteidigung für „Anfänger“

  • 08:30 - 11:15
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 2:

Anträge in der strafrechtlichen Hauptverhandlung, wenn alles verloren scheint

  • 11:45 - 14:30
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 3:

Juristen und Psychiater – Die Feststellung der Schuldfähigkeit

  • 15:00 - 17:45
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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Aktuelle Rechtsprechung im Betäubungsmittelstrafrecht
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  • Fr., 30.01.26
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    • Dr. Bernd Wagner
  • Strafrecht
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  • Sa., 31.01.26
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    • Martin Reiter
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