Recht haben – Recht bekommen. Allzu oft scheitert es allein an letzterem. Die Prozessordnungen halten so manche Fallstricke bereit. Auch der steuerlich sonst versierte Berater muss sicher in der FGO agieren können, soll die Vertretung des Mandanten vor Gericht nicht in einem unangenehmen Haftungsfall enden.
NEU: Nachdem das Seminar mit Herrn Dr. Björn Kahler, Richter am Finanzgericht und langjähriger Dozent steuerrechtlicher Seminare für Fachanwälte und Steuerberater, über viele Jahre erfolgreich als 7,5-stündige Veranstaltung durchgeführt worden ist, wird sie in diesem Jahr als 5-stündiges Update angeboten. Unverändert wird die zulässige Klageerhebung, das weitere Verfahren vor dem FG, der Eilrechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung und einstweilige Anordnung) sowie das Verfahren vor dem BFH (Nichtzulassungsbeschwerde und Revision) besprochen. Dabei werden im Schwerpunkt dieses Mal aber die jeweiligen Neuigkeiten aus der Gesetzgebung und vor allem der aktuellen Rechtsprechung des BFH präsentiert. Die Veranstaltung eignet sich damit weiterhin für diejenigen Fachanwälte, die sich erstmals intensiver mit prozessrechtlichen Fragen beschäftigen möchten, als auch für diejenigen, die das Seminar zuvor bereits einmal besucht haben und sich nun auf den neuesten Stand bringen möchten.
Absehbare Schwerpunkte werden sein: Klagebefugnis bei gesondert und einheitlichem Feststellungsbescheid (§ 48 FGO n.F.), Verwendung des beA/beSt, Akteneinsicht, Verlegungsantrag, aktuelle Rechtsprechung zu Verfahrensfehlern und Nichtzulassungsbeschwerde etc. Welche weiteren Themen im Einzelnen behandelt werden, kann im Hinblick auf die Aktualität der Veranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend ausgeführt werden.