Auch die erbschaftsteuerlichen Fragen müssen bei der erbrechtlichen Beratung berücksichtigt werden.
Im Seminar besprochen werden u.a.:
- Zu frühe Geltendmachung des Pflichtteilsanspruch (§ 14 ErbStG)
- Der nicht geltend gemachte Pflichtteilsanspruch im fiktiven Zugewinnausgleich
- Falsche persönliche Freibeträge
- Der vergessene Antrag nach § 15 Abs.3 ErbStG
- Anrechnung bei Doppelbesteuerung
- Falsche Reaktionen beim Berliner Testament
- u.a.