Wenn auch der Rhythmus, in dem insbesondere zum Wohnraummietrecht immer wieder mittwochs grundsätzliche Entscheidungen des BGH ergingen, die selbst die Aufmerksamkeit der Tagesschau erweckten, nicht mehr mit dem der Vergangenheit vergleichbar ist, bietet es sich an, zum Jahresende den Blick zurückzuwerfen und die wichtigen Urteile der beiden für das Mietrecht zuständigen Senate Revue passieren zu lassen und in den jeweiligen Zusammenhang zu stellen.