Dieses Seminar konzentriert sich auf typische Konflikte in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Es baut auf der Neuordnung der Rechtsbeziehungen sowie des Verfahrensrechts durch die WEG-Reform 2020 auf. Die Reform hat die GdWE (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer) zur Trägerin der Verwaltung und Knotenpunkt der Rechtsbeziehungen gemacht. Die Rechtsbeziehungen der einzelnen Eigentümer untereinander sowie zum Verwalter wurden gekappt. Die Eigentümer müssen grundsätzlich über die rechtsfähige Gemeinschaft ihre Anliegen geltend machen. Auch die Anfechtungsklage ist nunmehr gegen die rechtsfähige Gemeinschaft zu richten. Darüber hinaus wurde das Verfahrensrecht von vielen Relikten des alten Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschlackt.
Diese Änderungen hat der BGH inzwischen in seiner Rechtsprechung ganz überwiegend mit Leben gefüllt. Das Seminar stellt insbesondere folgende Aspekte dar:
- Ansprüche gegen den Wohnungseigentumsverwalter
- Ansprüche wegen Störungen I: verbotene Nutzung
- Ansprüche wegen Störungen II: Schwarzbau
- Sonstige Rechtsdurchsetzung durch Gemeinschaft
- Anspruchsdurchsetzung nach § 18 Abs. 2 WEG
- Verwalterlose „Zweier“gemeinschaft
- Beitragsforderung kraft Beschlusses (Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung)
- Streitigkeiten zu baulichen Veränderungen
- Beschlussklagen
Prof. Dr. Florian Jacoby ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld und Direktor der dortigen Forschungsstelle für Immobilienrecht. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Privat- und Verfahrensrecht verfasst. Ein wesentlicher Forschungsschwerpunkt liegt im Wohnungseigentumsrecht. Unter anderem ist er Mitautor des Staudinger-Bandes zum WEG, wo er die rechtsfähige Gemeinschaft (§§ 9a, 9b, 11 WEG), bauliche Veränderungen (§§ 20-22 WEG) sowie den Verwalter (§§ 26-27 WEG) bearbeitet. Als Referent nimmt er auf Tagungen und Seminaren bundesweit zu aktuellen Fragen des Wohnungseigentumsrechts Stellung.