Die Bundesregierung hat ihre Vorstellungen zur Änderung des Mietrechts und des Heizungsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Es ist davon auszugehen, dass diese Änderungen bis spätestens Ende des Jahres 2026 vom Bundestag verabschiedet werden und praxisrelevante Änderungen hervorbringen. So soll z.B. die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs eine eigene Schonfrist-Regelung erhalten und bei der Indexmiete soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Diese und die weiteren Änderungen sollen mit ihren Auswirkungen in der Veranstaltung dargestellt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf praktischen Hilfen zur Umsetzung.