• Donnerstag, 19. November 2026
  • von 09:00 bis 11:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    • Referent: 
      Vors. Richter am Oberlandesgericht München Hubert Fleindl

Untervermietung von Wohn und Gewerberäumen

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kaum ein mietrechtliches Thema hat in den letzten Jahren derart an praktischer Brisanz gewonnen wie die Untervermietung. Angespannte Wohnungsmärkte, hohe Mieten und die weite Verbreitung von Vermietungsplattformen wie Airbnb haben aus einer vermeintlichen Randmaterie ein Dauerthema der anwaltlichen Beratung und der gerichtlichen Praxis gemacht. Der Mieter, der einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte, um die Kosten tragen zu können; der Vermieter, der die unerlaubte Kurzzeitvermietung seiner Räume im Internet entdeckt; die Wohngemeinschaft mit stetig wechselnder Besetzung – die Fallgestaltungen sind vielfältig und die Rechtsfragen anspruchsvoll.

Das komplett neu erstellte Seminar erschließt das Thema systematisch entlang der beiden zentralen Vorschriften der §§ 540 und 553 BGB. Es beginnt mit dem Grundtatbestand der Gebrauchsüberlassung an Dritte, klärt die in der Praxis oft unterschätzte Frage, wer überhaupt „Dritter“ ist – von der Pflegekraft über den Lebensgefährten bis zur BGB-Innengesellschaft der Wohngemeinschaft – und beleuchtet Erlaubnis, Verweigerung und mieterseitiges Sonderkündigungsrecht ebenso wie die Folgen unerlaubter Überlassung einschließlich der praktisch hochrelevanten Airbnb-Konstellationen.

Im Wohnraummietrecht steht sodann der Anspruch des Mieters auf Erteilung der Erlaubnis nach § 553 BGB im Mittelpunkt. Die außerordentlich großzügige Rechtsprechung des BGH zum „berechtigten Interesse“ und zum bloßen Restgewahrsam an der Wohnung stellt Vermieter vor erhebliche Unwägbarkeiten; das Seminar arbeitet die Linien der höchstrichterlichen Rechtsprechung heraus und würdigt sie auch kritisch. Besondere Aufmerksamkeit gilt der brandaktuellen Entscheidung des BGH zur Frage der Gewinnerzielung durch Untervermietung (BGH, Urt. v. 28.01.2026 – VIII ZR 228/23) und den zahlreichen bislang ungeklärten Anschlussfragen, etwa zur Behandlung von Möblierungszuschlägen, sowie den Versagungsgründen, dem Untermietzuschlag und dem Verbot nachteiliger Vereinbarungen.

Der dritte Teil widmet sich konsequent der prozessualen Durchsetzung und Abwehr: der Klage auf Erteilung der Erlaubnis und der Fiktion des § 894 ZPO, dem heiklen Austausch des Untermieters im laufenden Prozess, dem einstweiligen Rechtsschutz sowie dem Räumungsprozess gegen Mieter und Untermieter. So erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um in Beratung und Prozessführung auf beiden Seiten des Mietverhältnisses sicher und souverän zu agieren.

Das stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Seminar ist wie folgt gegliedert:

1. Grundtatbestand der Gebrauchsüberlassung an Dritte (§ 540 BGB) – Begriff und Abgrenzung des „Dritten“, Wohngemeinschaften, Erlaubnis, Verweigerung und Sonderkündigungsrecht, unerlaubte Überlassung einschließlich Airbnb, Haftung des Mieters für den Dritten

2. Der Anspruch des Wohnraummieters auf Erteilung der Erlaubnis (§ 553 BGB) – berechtigtes Interesse und Fallgruppen, aktuelle BGH-Rechtsprechung einschließlich der Frage der Gewinnerzielung, Versagungsgründe und Untermietzuschlag

3. Prozessuales – Erlaubnisklage und Fiktion des § 894 ZPO, Austausch des Untermieters im laufenden Prozess, einstweiliger Rechtsschutz, Räumungsprozess gegen Mieter und Untermieter, Streitwert der Erlaubnisklage

Der Referent Hubert Fleindl ist Vorsitzender des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München und war davor über viele Jahre Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen und für Räumungsvollstreckungssachen am Landgericht München I. Herr Fleindl ist Mitherausgeber der NZM und der ZMR, Beirat des Deutschen Mietgerichtstags und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Kommentierungen und Publikationen ausgewiesen. Sie profitieren in diesem Seminar in gleicher Weise vom hohen juristischen Niveau als auch von der Praxisnähe unseres Referenten.

Hubert Fleindl
Referent

Hubert Fleindl

Vorsitzender Richter des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München

war Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht Rosenheim und Richter am Oberlandesgericht München. Von 2011 bis 2021 war er Vorsitzender Richter der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen. Mit Wirkung zum 01.04.2021 wurde Herr Fleindl zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Er ist Beirat

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

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  • Mi., 05.08.26
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Carsten Brückner
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Die Kaution in der anwaltlichen Praxis
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  • Di., 01.09.26
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    • Dr. Carsten Brückner
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Modernisierung von Wohn- und Geschäftsraum
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  • Mo., 07.09.26
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  • Di., 08.09.26
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    • Prof. Dr. Florian Jacoby
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Streitigkeiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft: materielles Recht und Verfahren