Kaum ein mietrechtliches Thema hat in den letzten Jahren derart an praktischer Brisanz gewonnen wie die Untervermietung. Angespannte Wohnungsmärkte, hohe Mieten und die weite Verbreitung von Vermietungsplattformen wie Airbnb haben aus einer vermeintlichen Randmaterie ein Dauerthema der anwaltlichen Beratung und der gerichtlichen Praxis gemacht. Der Mieter, der einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte, um die Kosten tragen zu können; der Vermieter, der die unerlaubte Kurzzeitvermietung seiner Räume im Internet entdeckt; die Wohngemeinschaft mit stetig wechselnder Besetzung – die Fallgestaltungen sind vielfältig und die Rechtsfragen anspruchsvoll.
Das komplett neu erstellte Seminar erschließt das Thema systematisch entlang der beiden zentralen Vorschriften der §§ 540 und 553 BGB. Es beginnt mit dem Grundtatbestand der Gebrauchsüberlassung an Dritte, klärt die in der Praxis oft unterschätzte Frage, wer überhaupt „Dritter“ ist – von der Pflegekraft über den Lebensgefährten bis zur BGB-Innengesellschaft der Wohngemeinschaft – und beleuchtet Erlaubnis, Verweigerung und mieterseitiges Sonderkündigungsrecht ebenso wie die Folgen unerlaubter Überlassung einschließlich der praktisch hochrelevanten Airbnb-Konstellationen.
Im Wohnraummietrecht steht sodann der Anspruch des Mieters auf Erteilung der Erlaubnis nach § 553 BGB im Mittelpunkt. Die außerordentlich großzügige Rechtsprechung des BGH zum „berechtigten Interesse“ und zum bloßen Restgewahrsam an der Wohnung stellt Vermieter vor erhebliche Unwägbarkeiten; das Seminar arbeitet die Linien der höchstrichterlichen Rechtsprechung heraus und würdigt sie auch kritisch. Besondere Aufmerksamkeit gilt der brandaktuellen Entscheidung des BGH zur Frage der Gewinnerzielung durch Untervermietung (BGH, Urt. v. 28.01.2026 – VIII ZR 228/23) und den zahlreichen bislang ungeklärten Anschlussfragen, etwa zur Behandlung von Möblierungszuschlägen, sowie den Versagungsgründen, dem Untermietzuschlag und dem Verbot nachteiliger Vereinbarungen.
Der dritte Teil widmet sich konsequent der prozessualen Durchsetzung und Abwehr: der Klage auf Erteilung der Erlaubnis und der Fiktion des § 894 ZPO, dem heiklen Austausch des Untermieters im laufenden Prozess, dem einstweiligen Rechtsschutz sowie dem Räumungsprozess gegen Mieter und Untermieter. So erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um in Beratung und Prozessführung auf beiden Seiten des Mietverhältnisses sicher und souverän zu agieren.
Das stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Seminar ist wie folgt gegliedert:
1. Grundtatbestand der Gebrauchsüberlassung an Dritte (§ 540 BGB) – Begriff und Abgrenzung des „Dritten“, Wohngemeinschaften, Erlaubnis, Verweigerung und Sonderkündigungsrecht, unerlaubte Überlassung einschließlich Airbnb, Haftung des Mieters für den Dritten
2. Der Anspruch des Wohnraummieters auf Erteilung der Erlaubnis (§ 553 BGB) – berechtigtes Interesse und Fallgruppen, aktuelle BGH-Rechtsprechung einschließlich der Frage der Gewinnerzielung, Versagungsgründe und Untermietzuschlag
3. Prozessuales – Erlaubnisklage und Fiktion des § 894 ZPO, Austausch des Untermieters im laufenden Prozess, einstweiliger Rechtsschutz, Räumungsprozess gegen Mieter und Untermieter, Streitwert der Erlaubnisklage
Der Referent Hubert Fleindl ist Vorsitzender des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München und war davor über viele Jahre Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen und für Räumungsvollstreckungssachen am Landgericht München I. Herr Fleindl ist Mitherausgeber der NZM und der ZMR, Beirat des Deutschen Mietgerichtstags und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Kommentierungen und Publikationen ausgewiesen. Sie profitieren in diesem Seminar in gleicher Weise vom hohen juristischen Niveau als auch von der Praxisnähe unseres Referenten.