• Freitag, 4. Dezember 2026
  • von 08:45 bis 11:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    • Referent: 
      Vors. Richter am Oberlandesgericht München Hubert Fleindl

Modernisierung und Modernisierungsmieterhöhung

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kaum ein Bereich des Wohnraummietrechts ist derzeit so stark in Bewegung wie das Recht der Modernisierung. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands, das „Heizungsgesetz“ (GEG 2024) und die damit verbundenen erheblichen Investitionen der Vermieter treffen auf den berechtigten Wunsch der Mieter, vor einer Verdrängung durch stark steigende Mieten geschützt zu werden. Aus diesem Spannungsfeld ergeben sich anspruchsvolle und fehlerträchtige Rechtsfragen, die in der Beratung wie im Prozess auf Vermieter- und Mieterseite gleichermaßen große praktische Bedeutung haben.

Das komplett neu erstellte Seminar behandelt das Modernisierungsrecht umfassend in seinen beiden zentralen Abschnitten. Zunächst steht die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b ff. BGB im Mittelpunkt: der weite Modernisierungsbegriff und der abschließende Katalog des § 555b – von der energetischen Modernisierung über die neue Heizungsanlage und den Glasfaseranschluss bis zur Gebrauchswerterhöhung –, die formellen Anforderungen an die Modernisierungsankündigung nach § 555c, die Duldungspflicht des Mieters und der Härteeinwand nach § 555d sowie das Sonderkündigungsrecht nach § 555e. Auch die praktisch heikle Abgrenzung zur bloßen Erhaltungsmaßnahme und die prozessuale Durchsetzung des Duldungsanspruchs werden erörtert.

Der zweite und umfangreichere Teil widmet sich der Modernisierungsmieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB. Neben dem Grundtatbestand der achtprozentigen Umlage werden die in der Praxis besonders streitanfälligen Fragen vertieft: der Abzug fiktiv ersparter Instandhaltungskosten bei der modernisierenden Erneuerung (grundlegend BGH, Urt. v. 17.06.2020 – VIII ZR 81/19), die zeitliche Kappungsgrenze des § 559 Abs. 3a, der wirtschaftliche Härteeinwand, die Anrechnung von Drittmitteln nach § 559a und die formellen Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung nach § 559b. Besondere Aufmerksamkeit gilt den jüngsten gesetzgeberischen Neuerungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Abgerundet wird das Seminar durch praxisnahe Berechnungsbeispiele und die Darstellung der Kombinationsmöglichkeiten von Vergleichsmieten- und Modernisierungsmieterhöhung (§§ 558, 559 BGB). So erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um Modernisierungsvorhaben rechtssicher zu begleiten und Modernisierungsmieterhöhungen souverän zu gestalten oder wirksam abzuwehren.

Das stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Seminar ist wie folgt gegliedert:

1. Die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555b ff. BGB) – Modernisierungsbegriff und abschließender Katalog, energetische Modernisierung und neue Heizungsanlage, Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen, Modernisierungsankündigung (§ 555c), Duldungspflicht und Härteeinwand (§ 555d), Sonderkündigungsrecht (§ 555e), Prozessuales

2. Die Modernisierungsmieterhöhung (§§ 559 ff. BGB) – achtprozentige Umlage und berücksichtigungsfähige Kosten, modernisierende Erneuerung und Instandhaltungsanteil, Kappungsgrenze und wirtschaftlicher Härteeinwand, Anrechnung von Drittmitteln (§ 559a), Mieterhöhungserklärung (§ 559b), vereinfachtes Verfahren (§ 559c), neue

Heizungsmieterhöhung (§ 559e) und Wärmepumpe, sowie Kombinationsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen gesetzlichen Erhöhungsmöglichkeiten, insbesondere zwischen §§ 558 und § 559 ff. BGB

Der Referent Hubert Fleindl ist Vorsitzender des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München und war davor über viele Jahre Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen und für Räumungsvollstreckungssachen am Landgericht München I. Herr Fleindl ist Mitherausgeber der NZM und der ZMR, Beirat des Deutschen Mietgerichtstags und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Kommentierungen und Publikationen ausgewiesen. Sie profitieren in diesem Seminar in gleicher Weise vom hohen juristischen Niveau als auch von der Praxisnähe unseres Referenten.

Hubert Fleindl
Referent

Hubert Fleindl

Vorsitzender Richter des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München

war Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht Rosenheim und Richter am Oberlandesgericht München. Von 2011 bis 2021 war er Vorsitzender Richter der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen. Mit Wirkung zum 01.04.2021 wurde Herr Fleindl zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Er ist Beirat

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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