• Dienstag, 8. Dezember 2026
  • von 09:00 bis 11:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    • Referent: 
      Vors. Richter am Oberlandesgericht München Hubert Fleindl

Mieterhöhung und Vergleichsmiete

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB gehört zum täglichen Handwerkszeug der mietrechtlichen Praxis – und ist zugleich eine der fehleranfälligsten Materien des Wohnraummietrechts. Das gesetzliche Vergleichsmietensystem verlangt vom Vermieter die Einhaltung zahlreicher formeller und materieller Voraussetzungen; schon kleine Fehler im Erhöhungsverlangen können zu dessen Unwirksamkeit führen. Auf Mieterseite eröffnen sich spiegelbildlich vielfältige Ansatzpunkte, um überhöhte oder formell fehlerhafte Verlangen abzuwehren.

Das Seminar führt systematisch durch das gesamte Verfahren der Vergleichsmietenerhöhung. Es beginnt mit den Grundlagen des § 558 BGB: dem Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete als einer modifizierten Durchschnittsmiete, den Wohnwertmerkmalen (Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage), der zutreffenden Behandlung der Mietstruktur sowie den Warte- und Sperrfristen und der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3, die in vielen Gemeinden durch Landesverordnung auf 15 % abgesenkt ist. Sodann steht das formell wie materiell anspruchsvolle Erhöhungsverlangen nach § 558a im Mittelpunkt: Form, Begründungszwang und die einzelnen Begründungsmittel – vom Mietspiegel über Vergleichswohnungen bis zum Sachverständigengutachten – einschließlich der besonderen Schwierigkeiten in Gemeinden ohne Mietspiegel.

Breiten Raum nimmt das Zustimmungsverfahren nach § 558b ein: die (Teil-)Zustimmung des Mieters, das praktisch bedeutsame verbraucherschützende Widerrufsrecht, Überlegungs- und Klagefrist sowie die Heilung fehlerhafter Verlangen. Der anschließende Abschnitt widmet sich dem Zustimmungsprozess mit seinen prozessualen Besonderheiten – vom richtigen Klageantrag über die Darlegungs- und Beweislast bis zur gerichtlichen Ermittlung der Einzelvergleichsmiete. Dabei werden der einfache und der qualifizierte Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB) mit seiner Vermutungswirkung, das gerichtliche Sachverständigengutachten und die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung eingehend behandelt.

Den Abschluss bilden taktische Überlegungen, insbesondere zum Verhältnis der Vergleichsmietenerhöhung zur Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. So erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um Mieterhöhungsverlangen rechtssicher zu gestalten und durchzusetzen oder auf Mieterseite wirksam abzuwehren.

Das stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Seminar ist wie folgt gegliedert:

1. Grundlagen des Vergleichsmietensystems (§ 558 BGB) – Anwendungsbereich, Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete, Wohnwertmerkmale und Mietstruktur, Warte- und Sperrfristen, Kappungsgrenze

2. Das Erhöhungsverlangen (§ 558a BGB) – Form und Begründungszwang, Begründung mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen und Sachverständigengutachten, Besonderheiten in Gemeinden ohne Mietspiegel

3. Zustimmung des Mieters und Fristen (§ 558b BGB) – (Teil-)Zustimmung, verbraucherschützendes Widerrufsrecht, Überlegungs- und Klagefrist, Heilung fehlerhafter Verlangen

4. Der Zustimmungsprozess – Klageantrag und Beweislast, gerichtliche Ermittlung der Einzelvergleichsmiete, einfacher und qualifizierter Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB), Sachverständigengutachten, Streitwert und Rechtsmittel

5. Taktische Überlegungen – insbesondere das Verhältnis zur Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB)

Der Referent Hubert Fleindl ist Vorsitzender des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München und war davor über viele Jahre Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen und für Räumungsvollstreckungssachen am Landgericht München I. Herr Fleindl ist Mitherausgeber der NZM und der ZMR, Beirat des Deutschen Mietgerichtstags und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Kommentierungen und Publikationen ausgewiesen. Er kommentiert die Vorschriften zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Beck´schen Online Großkommentar zum BGB (BeckOGK BGB). Sie profitieren in diesem Seminar in gleicher Weise vom hohen juristischen Niveau als auch von der Praxisnähe unseres Referenten.

Hubert Fleindl
Referent

Hubert Fleindl

Vorsitzender Richter des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München

war Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht Rosenheim und Richter am Oberlandesgericht München. Von 2011 bis 2021 war er Vorsitzender Richter der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen. Mit Wirkung zum 01.04.2021 wurde Herr Fleindl zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Er ist Beirat

Ihre Vorteile

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  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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