10 Abs. 1 Satz 2 WEG ermöglicht es den Eigentümern, durch Vereinbarung von den Bestimmungen des WEG abzuweichen. Typischerweise macht von dieser Möglichkeit bereits der teilende Alleineigentümer anlässlich der Teilungserklärung nach § 8 WEG Gebrauch. Zwar unterscheiden sich naturgemäß die einzelnen Gemeinschaftsordnungen erheblich, es lassen sich aber zum einen gängige Klauseln antreffen und zum anderen typische, immer wieder auftretende Probleme beim Umgang mit der Teilungserklärung. Auf dieser Grundlage widmet sich das Seminar im Schwerpunkt folgenden Themen:
- Typische Regelungsgegenstände von Teilungserklärungen,
- Grenzen der Regelungskompetenz,
- Die Handhabung typischer Klauseln durch den BGH,
- Auslegbar, Unklar oder perplex?
- Die Weisungslösung des BGH bei unklaren Klauseln,
- Alte Teilungserklärung contra WEG-Reform 2020, § 47 WEG,
- Bedeutung von Öffnungsklauseln für die Beschlussfassung,
- Anspruch auf Änderung einer Teilungserklärung,
- Einräumung von Sonderrechten und deren Beschlussfestigkeit.
Prof. Dr. Florian Jacoby ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld und Direktor der dortigen Forschungsstelle für Immobilienrecht. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Privat- und Verfahrensrecht verfasst. Ein wesentlicher Forschungsschwerpunkt liegt im Wohnungseigentumsrecht. Unter anderem ist er Mitautor des Staudinger-Bandes zum WEG, wo er die rechtsfähige Gemeinschaft (§§ 9a, 9b, 11 WEG), bauliche Veränderungen (§§ 20-22 WEG) sowie den Verwalter (§§ 26-27 WEG) bearbeitet. Als Referent nimmt er auf Tagungen und Seminaren bundesweit zu aktuellen Fragen des Wohnungseigentumsrechts Stellung.