• Mittwoch, 12. November 2025
  • von 09:45 bis 12:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Instandsetzung und Instandhaltung der Mietsache

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Einfach den Handwerker losschicken, wenn der Mieter dem Vermieter einen Mangel an der Mietsache gemeldet hat, war gestern. Spätestens mit der Einführung des § 555a BGB zum 1.5.2013 ist der Umgang der Instandhaltung und Instandsetzung den Anforderungen einer Modernisierung gleichgestellt.

Der Vermieter steht aber bei Erhaltungsmaßnahmen an der Mietsache unter einem besonderen Druck, denn er schuldet dem Mieter eine mangelfreie Mietsache. Der Mieter kann für die Dauer des Vorhandenseins eines Mangels die Miete mindern und kann bei Zeitverzug der Mangelbeseitigung Schadensersatzansprüche erheben. Der Gesetzgeber erlaubt sogar ab einem bestimmten Zeitpunkt dem Mieter, den Mangel selbst zu beseitigen und die dafür aufgewendeten Kosten beim Vermieter geltend zu machen.
Die Gerichte wenden die Vorschrift des § 555a BGB restriktiv an und stellen hohe Hürden auf, die der Vermieter auf seinem Weg zur Mangelbeseitigung meistern muss.
 
Das Seminar vermittelt einen sicheren Umgang mit Mängeln an der Mietsache vom Zeitpunkt der Entstehung eines Mangels, über die Mängelanzeige, die Ankündigung des beabsichtigten Vorgehens des Vermieters zur Beseitigung des Mangels, die Besichtigung der Mietsache, die Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels und die Nachkontrolle der erfolgten Mangelbeseitigung. 
In jedem Stadium des Mangelbeseitigungsverfahrens stehen den Mietvertragsparteien Rechte zu, sie sind aber auch durch Pflichten dem Vertragspartner gegenüber zu bestimmten Handlungen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen verpflichtet.
Das Seminar ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik.
 
Inhalt
● Feststellung und Mitteilung von Mängeln an der Mietsache
● Ankündigung und Durchführung von Besichtigungen
● Ankündigung und Durchführung von Beseitigungsmaßnahmen
● Terminvorschlags-, -mitwirkungs- und Wahrnehmungspflichten
● Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters
● Verlust des Minderungsrechts des Mieters 
● Überschneidung von Instandsetzung mit Modernisierung
● Instandhaltung und Untermiete
● Instandhaltung und Versicherungen
Dr. Carsten Brückner
Referent

Dr. Carsten Brückner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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