• Freitag, 17. Oktober 2025
  • von 14:00 bis 16:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Zahlungsverzug des Mieters

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Mietzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.

Bleiben die Mietzahlungen aus, hat der Vermieter mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren. 
Zunächst ist der Grund des Leistungsverzugs des Mieters zu ermitteln.
Ist die Mietsache mangelhaft, muss der Vermieter den Mangel beseitigen; obgleich der Gesetzgeber lediglich die Duldung der Mangelbeseitigung vorschreibt, ist der Vermieter auf die Mitwirkung des Mieters angewiesen. Die Mangelbeseitigung muss organisiert, durchgeführt und abgenommen werden.
Ist der Mangel erheblich, mindert sich die vom Mieter zu zahlende Miete; ist der Vermieter mit der Mangelbeseitigung im Verzug, kann der Mieter sich zusätzlich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.
Ist die Mietsache mangelfrei, kann der Vermieter die ausstehende Miete gerichtlich geltend machen und bei einem ausreichend großen Mietzahlungsrückstand das Mietverhältnis kündigen.
 
Neben der Pflicht zur Mietzahlung kann sich aus dem Mietverhältnis auch die Pflicht zur Zahlung einer Mietsicherheit und von abgerechneten Betriebskosten.
Gegen diese Ansprüche des Vermieters stehen dem Mieter unterschiedliche Einwendungen zur Seite; neben der Negierung der Zahlungspflicht an sich en stehen dem Mieter Zurückbehaltungsrechte gegen die Zahlungspflicht zu; diese Zurückbehaltungsrechte müssen – anders als im Fall der Einrede des nichterfüllten Vertrages – ausdrücklich gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
 
Das Seminar behandelt die Stellung der Mietvertragsparteien während der Zeit der Leistungsstörung der Mietzahlung; es ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik.
 
Inhalt
● Mietzahlungspflicht als Hauptleistungspflicht des Mieters
● Miethöhevereinbarungen (Wirksamkeit; Änderung)
● Änderungen durch einseitige Erklärungen und Vereinbarungen
● Eintritt und Beendigung des Zahlungsverzugs
● Verringerung der Mietzahlungspflicht
● Reaktionsmöglichkeiten auf den Zahlungsverzug
● fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug
● ordentliche (fristgemäße) Kündigung wegen Zahlungsverzug
● Einschränkung des Kündigungsrechts wegen COVID-19-Pandemie
● fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen
● Ansprüche des Vermieters
● Mietforderungen aus dem beendeten Mietverhältnis / Verzugszinsen, Nutzungsentgelt, Schadensersatz
● Zahlungsverzug und Schönheitsreparaturen
● Räumungsanspruch / Räumungsprozess
● Kautionszahlungspflicht als Nebenleistungspflicht des Mieters
● Kautionsvereinbarung
● Anspruchsgrundlage der Mietsicherheit
● Eintritt und Beendigung des Zahlungsverzugs 
● Reaktionsmöglichkeiten auf den Zahlungsverzug
● Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug
● Betriebskostennachzahlungspflicht als Nebenleistungspflicht des Mieters
● Betriebskostentragungsvereinbarung
● Eintritt und Beendigung des Zahlungsverzugs
● Verringerung der Zahlungsverpflichtung
 
Prozessuale Durchsetzbarkeit der Rechte und Ansprüche der Mietvertragsparteien
 
 
 
 
Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin; Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland
www.vermieterexperte.de
 
 

 

Dr. Carsten Brückner
Referent

Dr. Carsten Brückner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin

Ihre Vorteile

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    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
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    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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  • Di., 29.07.25
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