Aus Mieter- bzw. Vermietersicht: Grundsicherungs- bzw. Sozialhilfebezieher als Glücksfall oder Niete?
Teil 1 – Mietschuldenübernahme neu gedacht!
Der Referentenentwurf vom 8.2.2026 aus dem Hause Hubig („Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“) ist veröffentlicht und es stehen – sollte dieser Entwurf Gesetzeskraft erlangen – große Umbrüche bei der Mietschuldenübernahme bevor. Keineswegs werden die Praxisprobleme nach derzeitigem Recht obsolet, aber es wird zu Verschiebungen kommen: Die Position des Mieters wird gestärkt, diejenige des Vermieters geschwächt.
Im Seminar besprechen wir eingehend die Mietschuldenübernahme nach derzeitigem Recht an der Schnittstelle zum Sozialrecht mit zahlreichen Praxistipps und Tricks und gehen ganz intensiv auf die geplanten Gesetzesänderungen ein, aus denen sich neue Fallgestaltungen ergeben werden.
Die Mietschuldenübernahme ist und bleibt ein aus anwaltlicher Perspektive sehr spannender Rechtsbereich mit vielen Gestaltungspielräumen – besonders, wenn der Mandant der Vermieter ist.
Worum geht’s eigentlich (wirklich) bei der Mietschuldenübernahme? Hierzu verschaffen wir uns aus der Vogelperspektive einen Überblick. Schon der Ablauf der Mietschuldenübernahme aus diesem Blickwinkel offenbart, wie rechtliche Gestaltungsspielräume im Mandanteninteresse sinnvoll genutzt werden können. Zum Beispiel bietet die Mietschuldenübernahme den perfekten Anlass dazu, das bisherige Mietverhältnis vollkommen neu zu gestalten, mindestens aber für den Vermieter als Mandanten eine Vereinbarung bezüglich einer höheren Miete („bis zur MOG“) durchzusetzen, dem Mieter als Mandaten die bisherige Wohnung zu erhalten und diese vor unzulässigen finanziellen Beeinträchtigungen zu schützen. Dazu gehört nicht nur, welcher Träger überhaupt im Einzelfall zuständig ist, sondern auch, unter welchen – eingeschränkten – Voraussetzungen eine Übernahme der Mietschulden durch Jobcenter/Sozialamt überhaupt nur zulässig ist.
Alle bereits im Überblick angesprochenen Problemfelder besprechen wir anschließend strukturiert aus zivil- und sozialrechtlicher Sicht. Dabei wird vor allem die in der Praxis am häufigsten vorkommende Konstellation der außerordentlichen fristlosen und hilfsweisen ordentlichen Kündigung im Vordergrund stehen und es werden Mittel und Wege aufgezeigt, wie es gelingt, dass das Jobcenter/Sozialamt die abzugebende Verpflichtungserklärung über die rückständigen Mietzahlungen/Nutzungsentschädigung hinausgehend zugunsten des Vermieters „aufbläht“ (Stichworte: Kosten und Zinsen).