• Mittwoch, 25. März 2026
  • von 14:15 bis 17:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder im Sozialrecht

Mieter im SGB II oder SGB XII als Glücksfall oder Niete Teil 1

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Sozialrecht

Aus Mieter- bzw. Vermietersicht: Grundsicherungs- bzw. Sozialhilfebezieher als Glücksfall oder Niete?

 

Teil 1 – Mietschuldenübernahme neu gedacht!

Der Referentenentwurf vom 8.2.2026 aus dem Hause Hubig („Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“) ist veröffentlicht und es stehen – sollte dieser Entwurf Gesetzeskraft erlangen – große Umbrüche bei der Mietschuldenübernahme bevor. Keineswegs werden die Praxisprobleme nach derzeitigem Recht obsolet, aber es wird zu Verschiebungen kommen: Die Position des Mieters wird gestärkt, diejenige des Vermieters geschwächt.

Im Seminar besprechen wir eingehend die Mietschuldenübernahme nach derzeitigem Recht an der Schnittstelle zum Sozialrecht mit zahlreichen Praxistipps und Tricks und gehen ganz intensiv auf die geplanten Gesetzesänderungen ein, aus denen sich neue Fallgestaltungen ergeben werden.

Die Mietschuldenübernahme ist und bleibt ein aus anwaltlicher Perspektive sehr spannender Rechtsbereich mit vielen Gestaltungspielräumen – besonders, wenn der Mandant der Vermieter ist.

Worum geht’s eigentlich (wirklich) bei der Mietschuldenübernahme? Hierzu verschaffen wir uns aus der Vogelperspektive einen Überblick. Schon der Ablauf der Mietschuldenübernahme aus diesem Blickwinkel offenbart, wie rechtliche Gestaltungsspielräume im Mandanteninteresse sinnvoll genutzt werden können. Zum Beispiel bietet die Mietschuldenübernahme den perfekten Anlass dazu, das bisherige Mietverhältnis vollkommen neu zu gestalten, mindestens aber für den Vermieter als Mandanten eine Vereinbarung bezüglich einer höheren Miete („bis zur MOG“) durchzusetzen, dem Mieter als Mandaten die bisherige Wohnung zu erhalten und diese vor unzulässigen finanziellen Beeinträchtigungen zu schützen. Dazu gehört nicht nur, welcher Träger überhaupt im Einzelfall zuständig ist, sondern auch, unter welchen – eingeschränkten – Voraussetzungen eine Übernahme der Mietschulden durch Jobcenter/Sozialamt überhaupt nur zulässig ist.

Alle bereits im Überblick angesprochenen Problemfelder besprechen wir anschließend strukturiert aus zivil- und sozialrechtlicher Sicht. Dabei wird vor allem die in der Praxis am häufigsten vorkommende Konstellation der außerordentlichen fristlosen und hilfsweisen ordentlichen Kündigung im Vordergrund stehen und es werden Mittel und Wege aufgezeigt, wie es gelingt, dass das Jobcenter/Sozialamt die abzugebende Verpflichtungserklärung über die rückständigen Mietzahlungen/Nutzungsentschädigung hinausgehend zugunsten des Vermieters „aufbläht“ (Stichworte: Kosten und Zinsen).

Moritz Poertgen
Referent

Moritz Poertgen

Referent für Zivil- und Sozialrecht, Essen

studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie Politik-, Verwaltungswissenschaft, Soziologie an der FernUniversität Hagen. Seit vielen Jahre erstellt er Präsentationen und Handouts für juristische Fortbildungen. Hierbei sowie bei seiner bundesweiten Referententätigkeit fokussiert er sich auf den Fachbereich Zivilrecht an der Schnittstelle zum Sozialrecht. Er ist

Astrid Lente-Poertgen
Referentin

Astrid Lente-Poertgen

Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen a.D.

seit dem 01.08.2024 im Ruhestand. Nach Studium und Referendariat 1992 Eintritt in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Tätigkeit am Sozialgericht Duisburg (Arbeitsförderungs-, Vertragsarzt-, Schwerbehindertenrecht), im Jahre 1998 Wechsel an das Landessozialgericht NRW. Tätigkeit u. a. im 1. Senat unter Wahrnehmung verschiedener Verwaltungstätigkeiten (Pressesprecherin, IT- und Bau-Dezernentin). 2011 Ernennung zur Vorsitzenden

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Sozialrecht:

Live online
  • Mo., 16.03.26
  • 09:30 - 12:15
    • Michael Reinke
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Untervermietung quo vadis nach dem 28. Januar 2026 ? – Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23
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  • Di., 17.03.26
  • 13:30 - 16:15
    • Prof. Dr. Markus Artz
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Die Pünktlichkeit der Mietzahlung im modernen Zahlungsverkehr und Verzugskündigung
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  • Di., 17.03.26
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Anja Katharina Euler
    • Eva Veiglhuber
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Aktuelles zum Übergang vom Arbeitsleben in die Rente
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  • Mi., 18.03.26
  • 08:30 - 14:00
    • Joachim Seus
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Die Bedeutung des Sachverständigengutachtens im Mietprozess