Die Verletzung von Kindern und Jugendlichen weist bei nahezu jeder Schadensposition haftungsrelevante Besonderheiten auf, beginnend schon beim „angemessenen“ Schmerzensgeld für eine lebenslange Beeinträchtigung eines Kindes, aber auch bei der Prognose späterer Erwerbsverläufe oder der fiktiven Abwicklung von Mehrbedarfsansprüchen, wenn die Eltern das Kind pflegen. Der Vortrag beleuchtet umfassend die Situation kindlicher Unfallgeschädigter und gibt Praxistipps für die Regulierung.